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Briefing · 5 min ·

Der Chef am Telefon ist eine KI

Ein Schwyzer Unternehmer überwies im Januar mehrere Millionen nach Asien, weil die Stimme am Telefon die seines Geschäftspartners war. Drei Sekunden Audio reichen für den Klon. Die Zahlen des BACS, die Fälle, die Rechtslage – und was ohne Budget funktioniert.

Von Redaktion Leitgrad

Publiziert am 10. September 2026

Im Januar rief bei einem Unternehmer im Kanton Schwyz sein Geschäftspartner an. Es ging um eine vertrauliche Transaktion im Ausland, es eilte, und die Stimme war unverkennbar. Der Unternehmer überwies in mehreren Tranchen mehrere Millionen Franken nach Asien. Erst als alles bezahlt war, stellte sich heraus: Der Partner hatte nie angerufen. Die Stimme war ein Klon. Die Kantonspolizei ermittelt seither gegen Unbekannt. Es ist der erste Schweizer Fall dieser Art, den eine Polizei öffentlich gemacht hat, und er erklärt, warum «AI Voice Detector» gerade zu den am schnellsten wachsenden Suchbegriffen der Welt gehört.

Das Wichtigste in Kürze

Drei bis zehn Sekunden Tonmaterial reichen, um eine Stimme zu klonen; Menschen erkennen die Fälschung in sechs von zehn Fällen, kaum besser als ein Münzwurf. Das Bundesamt für Cybersicherheit zählte 2025 970 Meldungen zu CEO-Betrug, 35 Prozent mehr als im Vorjahr; im ersten Halbjahr 2026 sank die Zahl auf 258, dafür werden die Angriffe gezielter und nutzen «ein imitiertes Stimmbild des Vorgesetzten». Wer bezahlt, trägt den Schaden selbst: Das Bundesgericht hält Banken nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar. Die Abwehr kostet nichts: zurückrufen, Vier-Augen-Prinzip, eine Frage, die nur der echte Chef beantworten kann.

Grafik: Wellenform einer 60-Sekunden-Sprachnachricht, die ersten drei Sekunden rot markiert – genug für einen Stimmklon mit 85 Prozent Übereinstimmung; 970 Meldungen zu CEO-Betrug 2025, 6 von 10 Klonen werden erkannt, Nationalrat lehnte Deepfake-Gesetz mit 111 zu 70 ab

Die Zahlen

Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS hat 2025 64’733 Meldungen erhalten, mehr als die Hälfte davon Betrug. Der CEO-Betrug, bei dem sich Täter als Chef oder Partner ausgeben und Zahlungen auslösen, stieg von 719 Meldungen 2024 auf 970. Im ersten Halbjahr 2026 fielen die Meldungen auf 258, ein Minus von 57 Prozent, und das BACS schreibt dazu, die Zahl der Meldungen sage nichts über das Schadensausmass. Die grossen Streukampagnen gegen Gemeinden, Schulen und Kirchgemeinden sind verschwunden. Was bleibt, ist gezielt: «Angreifer nutzen nun Künstliche Intelligenz systematisch, um zugeschnittene, personalisierte Inhalte glaubwürdig an die Opfer zu bringen.» Der Halbjahresbericht beschreibt einen Fall, in dem die Täter mit einem imitierten Stimmbild des Vorgesetzten arbeiteten.

Die Technik dahinter ist billig. McAfee zeigte schon 2023, dass drei Sekunden Audio für einen Klon mit 85 Prozent Übereinstimmung genügen; die Kantonspolizei Schwyz spricht von drei bis zehn Sekunden. Ein Forscherteam der Universität Berkeley liess 2025 Probanden echte und geklonte Stimmen vergleichen: In 60 Prozent der Fälle lagen sie richtig, bei zwei Stimmen derselben Person nur in 20 Prozent. Der Sprachanalytiker Pindrop zählte in den Callcentern seiner Kunden 2024 dreizehnmal mehr Deepfake-Versuche als im Jahr davor, von einem pro Monat auf sieben pro Tag.

Die Fälle

Der Referenzfall ist Arup in Hongkong, Februar 2024: Ein Mitarbeiter sass in einer Videokonferenz mit dem Finanzchef und mehreren Kollegen, alle waren Deepfakes, und überwies in fünfzehn Tranchen 25,6 Millionen Dollar. Bei Ferrari scheiterte im Juli 2024 ein Anrufer mit der geklonten Stimme von Chef Benedetto Vigna, weil der angerufene Manager fragte, welches Buch Vigna ihm Tage zuvor empfohlen habe. Bei WPP sass der Chef Mark Read als Klon in einem Teams-Meeting. In der Schweiz gab es 2024 einen Versuch mit einem Deepfake-Chef in einer Videokonferenz, den das BACS beschrieb: Die Kleidung passte nicht zu den Gewohnheiten des echten Chefs, die Stimme war schlecht, es floss kein Geld. Im Schwyzer Fall vom Januar 2026 war die Stimme gut genug.

Wer bezahlt

Der Unternehmer, in aller Regel. Das Bundesgericht hat im Juli 2025 entschieden, dass eine Bank den Schaden aus einem ausgeführten Zahlungsauftrag per Vertragsklausel auf den Kunden abwälzen darf, ausser sie handelt grob fahrlässig, etwa wenn sie bei ungewöhnlich hohen Beträgen und auffälligen Umständen nicht zurückruft. Die gewöhnliche Cyberversicherung greift meist nicht, weil kein System gehackt wurde; zuständig ist die Vertrauensschadenversicherung, die Social Engineering ausdrücklich abdeckt, Deepfakes aber nicht erwähnt. Ein eigenes Deepfake-Gesetz gibt es nicht: Der Nationalrat lehnte im Mai 2025 einen Vorstoss dazu mit 111 zu 70 Stimmen ab, Bundesrat Rösti sah «keine gesetzlichen Lücken». Strafbar bleibt der Betrug nach Artikel 146, wenn man den Täter findet.

Was funktioniert

Die wirksamste Massnahme des Jahres kam vom Bakom: Seit Januar müssen Telekomfirmen Anrufe aus dem Ausland mit Schweizer Nummern markieren oder blockieren, seit Juli auch bei Mobilnummern. Die Meldungen über falsche Behördenanrufe fielen von über 400 pro Monat auf unter 100 im Juli. Für den Rest gilt, was die Kantonspolizei Schwyz und das BACS empfehlen und was in jedem KMU ohne Budget umsetzbar ist: Zahlungsaufträge per Telefon nie ausführen, sondern über einen zweiten Kanal zurückrufen, unter der bekannten Nummer, nicht unter der angezeigten. Vier-Augen-Prinzip für alle grösseren und alle Auslandüberweisungen, dokumentiert. Und die Ferrari-Frage: etwas, das nur der echte Anrufer wissen kann. Ein Codewort für Familie und Firma empfehlen die Schweizer Behörden übrigens nicht, die Kriminalprävention rät schlicht: auflegen, selbst zurückrufen. Das Zürcher Startup Aurigin.ai verkauft Banken inzwischen einen «Virenscanner, der mithört» und Stimmen in Echtzeit auf Klone prüft. Für den Anruf beim Unternehmer in Schwyz kam es zu spät.

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