Dreissig Jahre Provisorium: der Hotel-Steuersatz von 1996
Der Sondersatz für Übernachtungen galt für fünf Jahre. Sechs Verlängerungen später hat der Nationalrat den siebten Anlauf erstmals an der Tür abgewiesen, und 300 Millionen Franken stehen im Raum.

Am 1. Oktober 1996 trat ein Mehrwertsteuersatz in Kraft, der für fünf Jahre gelten sollte. Er gilt heute noch. Sechsmal hat das Parlament ihn verlängert, der siebte Anlauf läuft gerade, und diesmal steht das Ergebnis erstmals ernsthaft in Frage.
Das Wichtigste in Kürze
Beherbergungsleistungen werden mit 3,8 Prozent besteuert statt mit dem Normalsatz von 8,1 Prozent. Der Satz wurde 1996 als vorübergehende Massnahme eingeführt und seither, so der Bundesrat wörtlich, sechsmal verlängert. Die aktuelle Befristung läuft Ende 2027 aus. Der Bundesrat hat am 15. April 2026 eine Botschaft vorgelegt, die eine Verlängerung bis 2035 vorsieht, und beantragt selbst deren Ablehnung. Der Nationalrat lehnte am 16. Juni 2026 mit 105 zu 75 Stimmen bei 15 Enthaltungen bereits das Eintreten ab. Geschätzte Mindereinnahmen bei Weiterführung: rund 300 Millionen Franken pro Jahr ab 2028.
Dreissig Jahre Provisorium.
Der Sondersatz für Beherbergung galt 1996 für fünf Jahre. Sechs Verlängerungen später steht der siebte Anlauf im Parlament.

Was der Sondersatz abdeckt
Die Eidgenössische Steuerverwaltung formuliert es eng: «das Gewähren von Unterkunft einschliesslich der allfälligen Abgabe eines Frühstücks». Übernachtung plus Frühstück, mehr nicht. Das Mittagessen im selben Haus läuft über den Normalsatz.
Die drei heutigen Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024: Normalsatz 8,1 Prozent, reduzierter Satz 2,6 Prozent, Sondersatz Beherbergung 3,8 Prozent. Bei Einführung 1996 lag der Sondersatz bei 3 Prozent, der Normalsatz bei 6,5.
Die Begründung von 1996 und was daraus wurde
Der Bundesrat beschreibt den Ursprung in seiner eigenen Antwort auf eine Motion von 2024 so: eingeführt «als vorübergehende Massnahme, um die Hotellerie wegen des damaligen Nachfragerückgangs sowie der Mehrbelastung durch die Einführung der Mehrwertsteuer zu unterstützen». Beide Gründe sind zeitgebunden formuliert. Der Ständerat nahm die Vorlage am 12. März 1996 mit 27 zu 4 an, ausdrücklich mit der Befristung auf fünf Jahre, der Nationalrat mit 102 zu 86.
Seither: 2003, 2005, 2013 und zuletzt 2017. Beim Anlauf von 2017 wollte der Nationalrat den Satz mit 92 zu 89 Stimmen dauerhaft verankern; der Ständerat entschied am 30. Mai mit 32 zu 12 für eine weitere Befristung, diesmal bis Ende 2027, und der Nationalrat schwenkte tags darauf stillschweigend ein. Das ist das Muster: Der Ausnahmezustand wird nicht beendet, sondern datiert.
Warum es diesmal anders läuft
Zwei gleichlautende Motionen aus dem Juni 2024 (von Nationalrat Bregy und Ständerätin Friedli, beide unter dem Titel «Planungssicherheit für den Tourismus») verlangten die Weiterführung über 2027 hinaus. Der Bundesrat beantragte Ablehnung, wurde überstimmt und musste eine Botschaft ausarbeiten. Sie liegt seit dem 15. April 2026 vor und schlägt eine Verlängerung bis 2035 vor, verbunden mit der Empfehlung, sie abzulehnen.
Die Begründung der Regierung, hier als Paraphrase der offiziellen Zusammenfassung: Die heutige wirtschaftliche Lage der Beherbergungsbranche, die zuletzt Rekordzahlen verzeichnete, rechtfertige eine weitere Subventionierung nicht mehr. Wörtlich belegt sind aus der Motionsantwort zwei Sätze: «Eine weitere Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen widerspricht dem Ziel des Bundesrats, die MWST zu vereinfachen» und «Die heutige Lage der Branche kann somit nicht mehr mit der Ausgangslage bei Einführung des Sondersatzes verglichen werden.»
Dann kam der 16. Juni 2026. Der Nationalrat stimmte über das Eintreten ab und lehnte es ab: 105 Nein, 75 Ja, 15 Enthaltungen. Nicht «wir wollen es anders», sondern «wir wollen darüber nicht verhandeln». Es ist das erste Mal seit 1996, dass eine Kammer die Verlängerung an der Tür abweist.
Seither ist die Sache offen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats schloss ihre Beratung am 11. August 2026 ab und befürwortet nach Zusammenfassungen eine Verlängerung bis 2035; das genaue Stimmenverhältnis liess sich nicht sauber belegen. Stand 17. September ist das Geschäft zurück in der Kommission des Nationalrats. Wer schreibt, «das Parlament will verlängern», beschreibt eine Kammer und übergeht die andere.
Was auf dem Spiel steht
Der Bund rechnet mit Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Franken pro Jahr ab 2028, wenn der Sondersatz bleibt. In der Motionsantwort von 2024 waren es noch 270 Millionen. Die Zahl wächst mit der Branche.
Und die wächst. Der Bundesrat nennt, gestützt auf Zahlen des Bundesamts für Statistik, für 2023 einen Höchststand von fast 42 Millionen Logiernächten, rund 35 Prozent mehr als 1996 und 5,6 Prozent mehr als 2019. Zurückgerechnet waren es im Einführungsjahr rund 31 Millionen. Genau darauf zielt das Argument der Regierung: Die Notlage, für die der Satz geschaffen wurde, ist die Gegenwart nicht mehr.
Dagegen steht ein Argument, das in der Begründung der Motion Friedli steht: 55 Prozent der Übernachtungen entfallen auf ausländische Gäste. Der Sondersatz wirkt damit auch als Exportförderung: Tourismus ist eine Dienstleistung, die im Inland erbracht und im Ausland nachgefragt wird.
Für Hotelbetriebe ist die praktische Frage die Übergangsfrist. Fällt der Satz Ende 2027, steigt die Steuer auf Übernachtungen von 3,8 auf 8,1 Prozent, also 4,3 Prozentpunkte, die entweder in die Preise wandern oder in die Marge. Preislisten, Verträge mit Reiseveranstaltern und Buchungen für 2028 werden 2027 gemacht. Die Entscheidung fällt also später, als die Planung sie bräuchte.
Methode
Die Chronologie stützt sich auf parlament.ch Open Data (ws.parlament.ch), nicht auf die Weboberfläche Curia Vista, die maschinell nicht auslesbar ist. Die Abstimmungszahl vom 16. Juni 2026 (105:75:15) ist aus den Rohdaten ausgezählt. Die Formulierung «sechsmal verlängert» stammt wörtlich vom Bundesrat selbst. Die Begründung «Rekordzahlen rechtfertigen keine weitere Subventionierung» zirkuliert als Zitat, ist aber eine Verdichtung der offiziellen Zusammenfassung. Wir führen sie deshalb als Paraphrase und zitieren stattdessen zwei belegte Sätze aus der Motionsantwort. Das Stimmenverhältnis in der WAK-S vom 11. August 2026 nennen wir nicht: Zwei Abfragen ergaben widersprüchliche Werte (9:1 beziehungsweise 9:2 mit zwei Enthaltungen), eine Medienmitteilung war nicht auffindbar. Ein Plenumsbeschluss des Ständerats zum Geschäft 26.026 liess sich in der Datenbank nicht finden. Die Logiernächtezahlen stammen aus einem Bundesratsdokument, das BFS-Daten zitiert; bfs.admin.ch ist für automatisierte Abrufe gesperrt, eine direkte Prüfung an der Primärquelle war nicht möglich. Der Wert für 1996 (rund 31 Millionen) ist aus der Prozentangabe zurückgerechnet, keine publizierte Zahl. Eine kursierende Angabe von 44 Millionen Logiernächten für 2025 lassen wir weg, weil sie nur sekundär belegt ist. Auf eine Machtkarte der Verbände verzichten wir: Mitgliederzahlen und Präsidien liessen sich in diesem Durchgang nicht belastbar erheben.
Quellen
- Eidgenössische Steuerverwaltung, «MWST-Steuersätze» und Zusammenfassung der Botschaft vom 15. April 2026 (Geschäft 26.026) estv.admin.ch · parlament.ch
- parlament.ch Open Data (ws.parlament.ch/odata.svc), Geschäfte 95.057, 02.425, 05.428, 12.485, 15.410, 24.3624, 24.3635 und 26.026 sowie Abstimmung vom 16. Juni 2026 ws.parlament.ch
- Antwort des Bundesrats auf die Motion 24.3635 Friedli «MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus» parlament.ch
- SRF zur laufenden Debatte um den Sondersatz, September 2026 srf.ch
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