Migros-Markt im Zentrum von Weinfelden TG.Foto: JoachimKohler-HB / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (Lizenz)
Weniger Poulet als angegeben? Jede 16. kontrollierte Packung war zu leicht
Ein Migros-Kunde wog sein Poulet nach und fand 16 Prozent zu wenig. Erlaubt sind bei Fleisch 2 bis 5 Gramm. Die Eichämter fanden 2025 jede sechzehnte geprüfte Packung mit Einzelgewicht zu leicht. Was gilt, wer kontrolliert und wie man reklamiert.

Migros-Markt im Zentrum von Weinfelden TG.Foto: JoachimKohler-HB / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (Lizenz)
Kurz gesagt: Ein Migros-Kunde wog sein Poulet zuhause nach und kam auf rund 16 Prozent weniger als deklariert. Ob die Messung stimmt, ist offen. Klar ist das Recht: Bei Fleisch mit Einzelgewicht dürfen pro Packung nur 2 bis 5 Gramm fehlen, bei Packungen mit festem Gewicht im Schnitt gar nichts. Die Eichämter prüften 2025 schweizweit 7260 Packungen mit Einzelgewicht, 448 waren zu leicht. Das ist jede sechzehnte. Wer weniger erhält, reklamiert in der Filiale. Die Migros ersetzt das Produkt oder zahlt den Preis zurück.
Die Küchenwaage zeigte zu wenig. Rund 16 Prozent fehlten, schrieb ein Migros-Kunde im Reddit-Forum r/BUENZLI und stellte das Foto seiner Pouletpackung dazu. Watson griff den Fall am Freitag auf. Welches Produkt es war, wie viel draufstand und wie genau gewogen wurde, ist nicht bekannt. Ob das Bild echt ist, lässt sich nicht prüfen.
Die Migros nimmt es trotzdem ernst. «Jede Rückmeldung wird ernst genommen und von der zuständigen Qualitätsabteilung geprüft», sagt Sprecher Andy Zesiger zu Watson. Die Gewichte würden in der Produktion automatisch überwacht und zusätzlich stichprobenweise geprüft, solche Reklamationen seien selten. Wer zu wenig erhält, bekommt in der Regel Ersatz oder das Geld zurück, auch bei geöffneter Packung.
Für die Migros geht es um mehr als ein Pouletbrüstli. Wer in der Schweiz Poulet isst, isst oft Migros. Ihr Fleischbetrieb Micarna nennt selbst rund 45 Prozent Marktanteil beim Geflügel, wie unsere Machtkarte zum Schweizer Fleisch zeigt.
Wie viel Poulet darf in der Packung fehlen?
Sehr wenig. Die Regeln stehen in der Mengenangabeverordnung des Bundes. Sie unterscheidet zwei Arten von Packungen.
- Packungen mit Einzelgewicht. Das ist der Normalfall bei Frischfleisch: Jede Schale wird gewogen, Gewicht und Preis stehen auf dem Etikett. Hier muss jede einzelne Packung stimmen. Unter 500 Gramm dürfen höchstens 2 Gramm fehlen, von 500 Gramm bis 2 Kilo höchstens 5 Gramm (Art. 27 MeAV). Die Abweichungen dürfen nicht systematisch ausgenutzt werden.
- Packungen mit festem Gewicht, etwa «500 g» auf jeder Packung. Hier gilt das Mittelwertprinzip: Im Durchschnitt muss die Menge stimmen. Einzelne Packungen dürfen etwas darunter liegen, bei 500 Gramm um 15 Gramm. Keine darf mehr als das Doppelte, also 30 Gramm, unterschreiten (Art. 19 MeAV).
| Packung | erlaubt weniger | 16 Prozent wären |
|---|---|---|
| Einzelgewicht, 400 g | 2 g | 64 g |
| Einzelgewicht, 800 g | 5 g | 128 g |
| Festes Gewicht, 500 g | im Schnitt 0 g, einzeln höchstens 30 g | 80 g |
Stimmt die Messung des Kunden, liegt der Fall also weit ausserhalb des Erlaubten, gleich welche Packung es war. Das «stimmt» ist allerdings wichtig.
Was zählt beim Nachwiegen zum Gewicht?
Massgebend ist die Nettomenge, also der Inhalt ohne Verpackung. Drei Punkte entscheiden, ob zuhause richtig gemessen wird:
- Der Saft zählt mit. Kleinere Mengen Wasser oder Blut, die nach dem Abpacken aus Fleisch austreten, gehören zum Nettogewicht, halten die Weisungen des Bundesinstituts für Metrologie fest. Wer ihn abgiesst, wiegt zu wenig.
- Schale, Folie und Saugeinlage zählen nicht. Sie gehören zur Verpackung. Am saubersten wiegt man die volle Packung, dann die leere mit Einlage, und zieht ab.
- Eis zählt nicht. Bei tiefgekühltem Geflügel mit Eisglasur darf das Eis nicht in die angegebene Menge eingerechnet werden (Art. 17 MeAV).
Eine Küchenwaage ist kein geeichtes Messgerät. Ein paar Gramm Unterschied beweisen deshalb nichts. Bei 16 Prozent sieht es anders aus.

Wer kontrolliert, ob die Menge stimmt?
Zuerst der Hersteller selbst. Er muss die Füllmengen laufend prüfen und die Ergebnisse aufzeichnen (Art. 32 und 33 MeAV). Kontrolliert wird er von den kantonalen Eichämtern, im Kanton Zürich etwa vom Eichamt ZH+1. Die Aufsicht hat das Bundesinstitut für Metrologie METAS in Bern-Wabern.
Die Bilanz für 2025 steht im Jahresbericht des METAS:
- Bei Packungen mit Einzelgewicht, wie sie für Fleisch und Käse üblich sind, prüften die Eichämter 7260 Stück. 448 waren zu leicht, das sind 6,2 Prozent. Im Vorjahr waren es 7,5 Prozent.
- Bei Packungen mit festem Gewicht prüften sie 5968 Lose, 358 fielen wegen Unterfüllung durch, 6,0 Prozent. Bei Lebensmitteln nach Gewicht waren es 6,2 Prozent.
- Kontrolliert wurde weniger als geplant. Bei den industriellen Herstellern erreichten die Kantone eine Vollzugsquote von 84 Prozent, 3,6 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr, meldet das METAS.
Wer vorsätzlich zu leichte Packungen in Verkehr bringt, riskiert eine Busse bis 20 000 Franken, fahrlässig bis 10 000 Franken (Art. 21 Messgesetz). Ein Einzelfall ist der Migros-Fall auch nicht. Im Mai fand 20 Minuten in Zürich zehn Pastrami-Sandwiches der Migros, die alle leichter waren als angegeben. Die Migros meldete die Abweichung dem Lieferanten.
Was tun, wenn im Poulet zu wenig drin ist?
So reklamieren Sie richtig
- Richtig wiegen. Inhalt mit Saft, ohne Schale, Folie und Saugeinlage.
- Belegen. Etikett und Waage fotografieren, Kassenbon und Verpackung aufbewahren.
- In der Filiale oder beim Kundendienst melden. Laut Migros gibt es in der Regel Ersatz oder den Kaufpreis zurück, auch bei geöffneter Packung, wenn die Abweichung nachvollziehbar ist.
- Bei wiederholten Fällen das Eichamt informieren. Zuständig ist der Kanton, in dem die Ware verkauft wurde. Das Eichamt kann beim Hersteller nachprüfen.
Warum zählt das für die Branche?
Poulet ist das Fleisch der Stunde. Pro Kopf assen die Menschen in der Schweiz 2025 16,5 Kilo Geflügel, ein Drittel des ganzen Fleischkonsums. Nur 61,9 Prozent davon stammten aus dem Inland, die Importe wuchsen um 10,9 Prozent, zeigt die Statistik von Proviande. Die Nachfrage wächst schneller als die Ställe: Die Inlandproduktion legte nur um 2 Prozent zu.
Wenige Konzerne teilen sich den Markt. Neben der Micarna der Migros sind es Bell, an der Coop zwei Drittel hält, sowie Frifag und Kneuss. Wer welche Teller füllt, hält unsere Übersicht zur Schweizer Ernährung fest. In einem solchen Markt ist Vertrauen das eigentliche Kapital. Eine Packung, die leichter ist als ihr Etikett, kostet den Kunden ein paar Franken. Den Hersteller kostet sie mehr, sobald das Foto die Runde macht.
Für KMU in der Lebensmittelproduktion ist der Fall eine Erinnerung an eine Pflicht, die oft untergeht: Wer abpackt, muss selbst messen, aufzeichnen und die Waagen eichen lassen. Ein Fehler in der Abfüllanlage trifft nicht eine Packung, sondern Tausende. Wie empfindlich Kundinnen und Kunden auf den Preis reagieren, erlebt derzeit Lindt, das nach drei Jahren Preiserhöhungen wieder senken will.
Häufige Fragen
Wie viel Gramm dürfen bei Fleisch in der Packung fehlen?
Bei Packungen mit Einzelgewicht, wie sie für Frischfleisch üblich sind, unter 500 Gramm höchstens 2 Gramm, von 500 Gramm bis 2 Kilo höchstens 5 Gramm. Jede Packung muss diese Grenze einhalten (Art. 27 Mengenangabeverordnung).
Zählt der Fleischsaft zum Gewicht?
Ja. Saft, Wasser oder Blut, das nach dem Abpacken aus dem Fleisch austritt, gehört laut METAS zum Nettogewicht. Verpackung, Folie und Saugeinlage zählen nicht.
Wer kontrolliert in der Schweiz die Füllmengen?
Die kantonalen Eichämter, unter Aufsicht des Bundesinstituts für Metrologie METAS. 2025 prüften sie 7260 Packungen mit Einzelgewicht und 5968 Lose mit festem Gewicht.
Was macht die Migros, wenn zu wenig drin ist?
Laut Sprecher Andy Zesiger erhalten Kundinnen und Kunden in der Regel Ersatz oder den Kaufpreis zurück. Reklamieren kann man in der Filiale oder beim Kundendienst, wenn möglich mit Beleg und Verpackung.
Quellen
- Watson, Kendra Kotas, 9. Oktober 2026 watson.ch
- Mengenangabeverordnung (SR 941.204), Art. 3, 17, 19, 27, 32 bis 35; Messgesetz (SR 941.20), Art. 21 fedlex.admin.ch · fedlex.admin.ch
- METAS, Weisungen zu den Mengenangabeverordnungen, Stand 1. Januar 2020 admin.ch
- METAS, Jahresbericht 2025 über den Vollzug des Messgesetzes, 28. April 2026; Medienmitteilung, 7. Mai 2026 metas.admin.ch · metas.admin.ch
- Kanton Zürich, Eichamt ZH+1 zh.ch
- 20 Minuten zu den Migros-Sandwiches, 9. Mai 2026 20min.ch
- Proviande, Der Fleischmarkt im Überblick 2025 proviande.ch
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