Die USA stellen sich vor Gericht hinter X. Die Schweiz hat ihr Plattformgesetz verschoben
Brüssel hat X mit 120 Millionen Euro gebüsst, Washington tritt dem Verfahren bei. Zwei der drei Vorwürfe stehen auch im Schweizer Entwurf. Den hat Bern gerade zum zweiten Mal verschoben.

«We will not tolerate the European Commission engaging in regulatory overreach to try and control American engines of innovation and economic growth.» Mit diesem Satz begründete Assistant Attorney General Brett A. Shumate, warum sich die USA in einen Prozess in Luxemburg einschalten. Sinngemäss: Man werde eine Übergriffigkeit der Kommission gegen amerikanische Innovationsmotoren nicht hinnehmen.
Es geht um 120 Millionen Euro, die erste Busse unter dem Digital Services Act, verhängt gegen X. Die Schweiz hat ein eigenes Gesetz für sehr grosse Plattformen entworfen, das zwei der drei gebüssten Punkte ebenfalls regelt. Im Bundesrat ist es inzwischen zum zweiten Mal verschoben worden.
Das Wichtigste in Kürze
Am 24. September 2026 hat das US-Justizministerium beim Gericht der Europäischen Union beantragt, dem Verfahren von X und Elon Musk gegen die EU-Kommission beizutreten. Die Kommission hatte X am 5. Dezember 2025 mit 120 Millionen Euro gebüsst, der ersten Busse unter dem Digital Services Act. Die Schweiz hat ein eigenes Gesetz für sehr grosse Plattformen entworfen. Zwei der drei Punkte, für die Brüssel X gebüsst hat, stehen auch darin. Die Vernehmlassung endete am 16. Februar 2026. Am 9. September 2026 nahm Medienminister Albert Rösti den geplanten Grundsatzentscheid laut Tages-Anzeiger kurzfristig von der Traktandenliste des Bundesrats. Es ist die zweite Verschiebung.
Brüssel hat X gebüsst. Bern hat sein Gesetz verschoben.
Die Busse der EU-Kommission und der Stand des Schweizer Gesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen.

Die Grafik stellt zwei Behörden nebeneinander, die dasselbe Problem angehen. Brüssel hat seine Regeln angewendet und X gebüsst. Bern hat einen Entwurf geschrieben und ihn zweimal verschoben.
Überraschend ist, wie nah sich die beiden Texte sind. Werbearchiv und Datenzugang für die Forschung, zwei der drei Gründe für die Busse, stehen auch im Schweizer Entwurf. Die Schweiz würde also Pflichten einführen, für deren Verletzung X in der EU gebüsst wurde. Genau diese Busse ficht Washington jetzt mit an.
Für Schweizer Unternehmer heisst das: Die Regeln für grosse Plattformen werden vorerst in Brüssel gemacht und in Washington angefochten. Wer auf diesen Plattformen verleumdet wird, hat in der Schweiz bis auf Weiteres kein eigenes Verfahren.
Was Brüssel X vorwirft
Die EU-Kommission nennt drei Verstösse. Erstens das irreführende Design des blauen Hakens: Bei X kann ihn jeder kaufen, ohne dass ernsthaft geprüft wird, wer hinter dem Konto steht. Zweitens ein lückenhaftes Werbearchiv. Es fehlten Inhalt und Thema der Anzeigen und die juristische Person, die dafür bezahlt hat, dazu kamen lange Verzögerungen. Drittens verweigere X Forschenden den Zugang zu öffentlichen Daten. Es ist der erste Entscheid, mit dem die Kommission unter dem Digital Services Act einen Verstoss feststellt.
X und Musk haben beim Gericht der EU in Luxemburg Klage eingereicht, X spricht von einer «unvollständigen und oberflächlichen» Untersuchung. Die Verfahren laufen unter den Nummern T-114/26 und T-121/26. Die Kommission erklärte, sie werde ihre Position vor Gericht verteidigen.
Was Washington jetzt tut
Das US-Justizministerium hat sein Gesuch nach Artikel 40 der Satzung des Gerichtshofs eingereicht, vorbereitet gemeinsam mit dem Aussenministerium. Diese Bestimmung erlaubt einem Staat den Beitritt, wenn er ein Interesse am Ausgang des Verfahrens nachweist.
Die Einwände betreffen die Zuständigkeit. Die Kommission habe ihre Befugnisse auf amerikanische Firmen ausgedehnt, die in der EU weder präsent noch tätig seien. Den Begriff des Anbieters habe sie so weit gefasst, dass auch Musk als Privatperson und andere Firmen aus seinem Besitz betroffen seien. Von dort stammt Shumates Satz über die «regulatory overreach».
Am Tag darauf bekräftigte ein Kommissionssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur AP, man sei bereit, die eigene Position vor Gericht zu verteidigen. Von Zöllen oder Handelsmassnahmen in diesem Zusammenhang ist in den offiziellen Mitteilungen nicht die Rede. Das Gesuch ist ein juristischer Schritt, kein handelspolitischer.
Was die Schweiz geplant hat
Der Bundesrat schickte am 29. Oktober 2025 das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen in die Vernehmlassung. Es gilt nur für sehr grosse Dienste. Gemeint sind solche, die monatlich im Schnitt zehn Prozent der ständigen Wohnbevölkerung nutzen, derzeit rund 900 000 Personen.
Der Entwurf verlangt ein Meldeverfahren für mutmasslich rechtswidrige Inhalte wie Verleumdung, Beschimpfung oder Aufruf zu Hass. Plattformen müssen Löschungen und Sperrungen begründen, ein internes Beschwerdeverfahren anbieten und bei einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mitwirken. Werbung muss gekennzeichnet werden. Zudem müssen die Dienste ein öffentliches Werbearchiv führen und Verwaltung und Forschung Zugang zu ihren Daten geben. Wer im Ausland sitzt, muss eine Rechtsvertretung in der Schweiz bezeichnen. Die Aufsicht läge beim Bundesamt für Kommunikation. Laut einer Analyse der Kanzlei Walder Wyss sieht der Vorentwurf Sanktionen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
Das Werbearchiv und der Datenzugang für die Forschung sind genau die beiden Punkte, bei denen die EU-Kommission X neben dem blauen Haken einen Verstoss vorwirft.
Warum es stockt
Schon im April 2025 hatte der Bundesrat das Geschäft verschoben. Laut SRF verlangten das dem Vernehmen nach die Bundesräte Guy Parmelin und Ignazio Cassis. Der Grund dürfte die angespannte Lage mit den USA gewesen sein. Die Bundesratssprecherin gab dazu keine Auskunft. In der gemeinsamen Absichtserklärung der USA, der Schweiz und Liechtensteins vom 14. November 2025 kommen Plattformen nicht vor. Dort steht nur, dass die beiden Länder weiterhin auf Digitalsteuern verzichten wollen.
In der Vernehmlassung zerfiel das Echo in zwei Lager, die sich gegenseitig blockieren. Die SVP nannte die Vorlage laut der Agentur AWP «das neue Zensurgesetz». Die SP fand sie «ungenügend» und verlangte die vollständige Übernahme der EU-Regeln, die Grünen nannten sie «klar ungenügend». Die Mitte war grundsätzlich dafür, die GLP sah Lücken, der Verlegerverband begrüsste die Vorlage mit Vorbehalten. Economiesuisse hatte sich schon vorher gegen einen «Swiss Finish» ausgesprochen und das bestehende Recht als ausreichend bezeichnet.
Am 9. September 2026 wollte Rösti dem Bundesrat einen Grundsatzentscheid vorlegen. Nach kritischen Mitberichten aus mindestens drei Departementen zog er das Traktandum zurück, wie der Tages-Anzeiger berichtete. Das Innendepartement bringt ein Social-Media-Verbot für Minderjährige ins Spiel, das Verteidigungsdepartement findet, der Entwurf bekämpfe Desinformation zu wenig. «Wir haben das Geschäft verschoben», zitiert die Zeitung Rösti. Eine Botschaft ans Parlament gibt es nicht. Bei der KI-Regulierung ist Bern noch weiter zurück: Dort gibt es nicht einmal einen Entwurf.
Was das für Schweizer Firmen heisst
Der Digital Services Act schützt Nutzerinnen und Nutzer in der EU. Wer in der Schweiz auf einer der grossen Plattformen verleumdet wird oder deren Löschentscheid anfechten will, hat bis auf Weiteres kein gesetzliches Meldeverfahren. Er findet auch keine Ansprechperson in der Schweiz, die der Anbieter bezeichnen müsste. Und wer wissen will, wer bei Abstimmungen auf diesen Plattformen Anzeigen schaltet, findet dafür kein gesetzlich vorgeschriebenes Schweizer Archiv. Ähnlich liegt der Fall bei einer Bank: Für die eine Million Schweizer Kunden von Revolut ist die Schweizer Aufsicht nicht zuständig.
Die Frage, ob Bern den Entwurf wieder aufnimmt, entscheidet sich nicht in Luxemburg. Aber der Fall zeigt, womit rechnen muss, wer grosse Plattformen reguliert: Washington verteidigt amerikanische Plattformen inzwischen auch vor europäischen Gerichten.
Methode
Die Angaben zur Busse, zum Gesuch der USA und zum Schweizer Entwurf stützen sich auf Primärquellen der EU-Kommission, des US-Justizministeriums und des Bundesrats. Der Stand vom September 2026 stützt sich auf den Tages-Anzeiger und persoenlich.com, die Parteipositionen auf eine Meldung der Agentur AWP, die Sanktionshöhe auf die Analyse von Walder Wyss; den Vorentwurf selbst haben wir dafür nicht ausgewertet. Die Pressemitteilung der Kommission zur Busse liess sich im Presseportal nicht öffnen; das Datum 5. Dezember 2025 steht in der Mitteilung des US-Justizministeriums.
Was im Themenvorschlag anders stand: Die Busse lautet auf 120 Millionen Euro, nicht auf 140 Millionen Dollar. Die Dollarbeträge in den Medien schwanken je nach Umrechnung zwischen 136 und 141 Millionen. Die US-Intervention ist ein Beitrittsgesuch vor Gericht; eine Handelsmassnahme ist nicht belegt.
Quellen
- EU-Kommission, «Commission fines X €120 million under the Digital Services Act» digital-strategy.ec.europa.eu
- US-Justizministerium, Mitteilung vom 24. September 2026 justice.gov
- The Record zur Klage von X, 20. Februar 2026 therecord.media
- AP zur Reaktion der Kommission, 25. September 2026 AP, via clickorlando.com
- Bundesrat, Medienmitteilung vom 29. Oktober 2025 admin.ch
- Walder Wyss zum Vorentwurf datenrecht.ch
- AWP zu den Vernehmlassungsantworten, 17. Februar 2026 cash.ch
- Economiesuisse, Positionspapier vom 17. April 2025 economiesuisse.ch
- SRF zur ersten Verschiebung, 16. April 2025 srf.ch
- Tages-Anzeiger, 9. September 2026; persoenlich.com, 10. September 2026 tagesanzeiger.ch · persoenlich.com
- Weisses Haus, gemeinsame Erklärung USA, Schweiz und Liechtenstein, 14. November 2025 whitehouse.gov
Macht · Die Kolumne
Merag Shahzad ist Gründer und Herausgeber von Leitgrad und führt die Zürcher GEO-Agentur meit. In der Kolumne «2 Rappen» schreibt er über Sichtbarkeit, Macht und Diskretion in der Schweizer Wirtschaft. Zum Profil
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Merag Shahzad ist Gründer und Herausgeber von Leitgrad und führt die Zürcher GEO-Agentur meit. In der Kolumne «2 Rappen» schreibt er über Sichtbarkeit, Macht und Diskretion in der Schweizer Wirtschaft. Zum Profil
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