Kameras eines iPhone 17 Pro, des Vorgängers des iPhone 18 Pro (links), und eines iPhone 16e. Foto: 茅野ふたば / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0Foto: 茅野ふたば / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (Lizenz)
Wer ein Foto vorlegt, muss beweisen, dass es echt ist. Das iPhone will dabei helfen
Apple signiert Fotos jetzt direkt im Kamerasensor. Für Schweizer Firmen zählt das, weil Fotos vor Gericht als Urkunden gelten und ihre Echtheit bewiesen werden muss, wenn die Gegenseite sie bestreitet.

Kameras eines iPhone 17 Pro, des Vorgängers des iPhone 18 Pro (links), und eines iPhone 16e. Foto: 茅野ふたば / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0Foto: 茅野ふたば / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (Lizenz)
Kurz gesagt: Mit dem iPhone 18 Pro führt Apple das «Referenzbild» ein. Der Kamerasensor signiert die Bilddaten im Moment der Aufnahme, Apple bestätigt danach die Herkunft. Jede spätere Bearbeitung, auch mit generativer KI, wird beim Vergleich sichtbar. Für Schweizer Firmen ist das mehr als eine Kamerafunktion. Nach der Zivilprozessordnung gelten Fotos als Urkunden. Wer sich auf ein Foto beruft, muss dessen Echtheit beweisen, wenn die Gegenseite sie begründet bestreitet. In der EU fehlt der Aufnahmemodus vorerst, die Schweizer Apple-Website bewirbt ihn ohne Einschränkung. Prüfen lassen sich die Bilder bisher nur auf Geräten von Apple.
Ein Foto vom Wasserschaden, vom Kratzer am gelieferten Gerät, vom Baufortschritt: In vielen KMU ist das Handybild der wichtigste Beleg. Seit Bilder sich mit KI in Sekunden verändern lassen, ist dieser Beleg weniger wert. Apple versucht, ihm seinen Wert zurückzugeben.
Was ist das Apple-Referenzbild?
Ein eigener Aufnahmemodus der Kamera, den man einmal in den Einstellungen einschaltet. Der Hauptsensor des iPhone 18 Pro und des iPhone 18 Pro Max signiert dann die Pixeldaten direkt nach der Aufnahme. Ein gesicherter Chip im Gerät signiert die Metadaten, ein kryptografischer Zeitstempel hält fest, wann das Bild entstand. Entwickelt wird das Bild in Apples eigener Cloud. Erst wenn die Prüfung dort bestanden ist, setzt Apple seine Signatur darunter, beschreibt das Unternehmen im Blog seiner Sicherheitsforschung.
Der Fotograf bleibt dabei anonym. Er braucht keinen eigenen Schlüssel, und Bilder vom selben Sensor lassen sich öffentlich nicht miteinander verknüpfen. Die Pixel sieht nach Angaben von Apple nicht einmal Apple selbst. Stellt sich ein Sensor als manipuliert heraus, kann Apple seine Bilder nachträglich für ungültig erklären.
Wer kann ein Referenzbild prüfen?
Bisher nur, wer ein Gerät von Apple hat. Ansehen lassen sich Referenzbilder laut Apple-Support auf iPhone, iPad und Mac ab Version 27 des Betriebssystems. Wer das Abzeichen antippt, kann zwischen dem signierten Referenzbild und dem bearbeiteten Foto hin und her schalten. Zuschnitt, Farbkorrektur und Änderungen mit generativer KI werden so sichtbar. Ein Prüfwerkzeug im Browser oder für andere Geräte nennt Apple nicht.
In der EU fehlt der Aufnahmemodus zum Start, einen Termin dafür nennt Apple nicht. Ansehen und prüfen können Nutzer in der EU die Bilder trotzdem. Die Schweizer Produktseite bewirbt die Funktion ohne Hinweis auf eine Einschränkung.
Was gilt in der Schweiz für Fotos als Beweis?
Die Schweizer Zivilprozessordnung zählt Fotos ausdrücklich zu den Urkunden (Art. 177). Für ihre Echtheit gilt eine klare Regel (Art. 178): Wer sich auf eine Urkunde beruft, muss beweisen, dass sie echt ist, sofern die Gegenpartei das bestreitet. Die Bestreitung muss ausreichend begründet sein. Ein pauschales «Das ist sicher gefälscht» genügt also nicht. Am Ende würdigt das Gericht die Beweise frei (Art. 157).
Auch gegenüber der Versicherung zählt die Wahrheit des Belegs. Wer ihr zum Zweck der Täuschung Tatsachen falsch mitteilt, die ihre Leistungspflicht ausschliessen oder mindern würden, setzt den ganzen Vertrag aufs Spiel. Das Versicherungsunternehmen ist dann nach Artikel 40 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Die Versicherer gehen davon aus, dass rund jeder zehnte gemeldete Anspruch missbräuchlich ist, sagte ein Sprecher der Zurich dem Blick. Mobiliar, Axa, Zurich, Vaudoise und Baloise prüften Schadenmeldungen damals bereits mit KI, berichtete die Zeitung im Mai 2025. Bei der Vaudoise erkennt sie gefälschte Rechnungen und Dokumente. Die Mobiliar betonte, über einen Missbrauch entscheide immer ein Mensch.
Wo hilft das einem KMU?
Überall dort, wo ein Foto später strittig werden kann: bei der Schadenmeldung an die Versicherung, bei Mängeln an einer Lieferung, bei der Dokumentation auf der Baustelle oder bei der Übergabe eines Mietobjekts. Ein signiertes Bild beweist nicht, dass die Szene selbst ehrlich ist. Es zeigt aber, was der Sensor zu welchem Zeitpunkt aufgenommen hat und ob danach etwas verändert wurde. Das macht eine begründete Bestreitung schwerer.
Drei Grundregeln gelten unabhängig vom Gerät:
- Originale aufbewahren. Die unbearbeitete Datei mit ihren Metadaten sichern, nicht nur die Version aus dem Chat.
- Fotos nicht über Messenger weiterreichen, wenn sie Beweis sein sollen. Viele Dienste verkleinern Bilder und können dabei Metadaten entfernen.
- Zeugen und Kontext festhalten. Wer war dabei, wann und wo wurde fotografiert? Ein Foto wirkt stärker mit einem kurzen Protokoll.
Wo liegen die Grenzen?
Die Funktion steckt vorerst nur in den neuen Pro-Modellen und nur in der Hauptkamera. Einige Funktionen wie der Nachtmodus fehlen im Referenzmodus. Wer das Bild entwickeln will, braucht eine Internetverbindung, und die Dateien belegen deutlich mehr Speicher. Vor allem fehlt ein offener Standard: Solange nur Apple-Geräte prüfen können, hängt der Beweis an einem einzigen Hersteller.
Unsere Einschätzung: Für Firmen, die oft mit Bildern belegen müssen, lohnt sich der Blick auf die Funktion schon heute. Entscheidend bleibt aber die Disziplin im Alltag. Wie täuschend echt gefälschte Stimmen klingen können, zeigt der Fall eines Schwyzer Unternehmers. Wie wenig es braucht, um eine KI zu manipulieren, steht in diesem Beitrag. Was KMU gegen Cyberangriffe tun sollten, lesen Sie hier.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist ein Apple-Referenzbild?
Ein Foto, dessen Rohdaten der Kamerasensor des iPhone 18 Pro bei der Aufnahme signiert. Apple bestätigt die Signatur nach der Entwicklung in der eigenen Cloud. Spätere Bearbeitungen werden beim Vergleich sichtbar.
Ist das Referenzbild in der Schweiz verfügbar?
Die Schweizer Apple-Website bewirbt die Funktion ohne Einschränkung. In der EU fehlt der Aufnahmemodus zum Start, in China lassen sich Referenzbilder weder aufnehmen noch entwickeln.
Muss ich vor Gericht beweisen, dass mein Foto echt ist?
Nur wenn die Gegenpartei die Echtheit ausreichend begründet bestreitet. Dann muss die Partei, die sich auf das Foto beruft, die Echtheit beweisen (Art. 178 ZPO). Das Gericht würdigt die Beweise frei.
Quellen
- Apple Security Research, Apple Reference Image: A New Approach for Verified Photography, 15. September 2026 security.apple.com
- Apple Support, Use Apple Reference Image support.apple.com
- Apple Schweiz, iPhone 18 Pro, abgerufen am 8. Oktober 2026 apple.com
- Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO), SR 272, Art. 157, 177, 178 fedlex.admin.ch
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), SR 221.229.1, Art. 40 fedlex.admin.ch
- Blick, Axa und Co. setzen auf KI gegen Versicherungsbetrug, 10. Mai 2025 blick.ch
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