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Ausland, USA · 8 min ·

Microsoft bietet 60 000 Leuten Geld fürs Gehen. Was ein Schweizer Chef dabei darf

Microsoft bietet mehr als einem Viertel seiner Belegschaft eine Entschädigung für den freiwilligen Austritt, laut Reuters, um Geld für Rechenzentren freizumachen. In der Schweiz ist das ein Aufhebungsvertrag. Was erlaubt ist, wann Massenentlassung und Sozialplan greifen und was das Angebot die Mitarbeitenden kostet.

Illustration: Aus einer offenen, beleuchteten Tür führt eine Spur aus Münzen zu einem hohen Serverschrank. Dazu der Satz: Wer geht, bekommt Geld. Die Server bekommen mehr.

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Kurz gesagt: Microsoft bietet rund 60 000 Angestellten in den USA, Kanada, Grossbritannien und Indien Geld an, wenn sie freiwillig gehen. Das ist mehr als ein Viertel der Belegschaft. Laut Reuters will der Konzern Fixkosten senken, um mehr in Rechenzentren zu investieren. Microsoft selbst begründet das Angebot mit mehr Flexibilität. In der Schweiz ist ein solches Angebot rechtlich ein Aufhebungsvertrag und grundsätzlich erlaubt. Wer aber im grossen Stil Stellen abbaut, kommt an den Regeln zur Massenentlassung nicht vorbei, ab 250 Mitarbeitenden und 30 Entlassungen auch nicht am Sozialplan. Und für die Mitarbeitenden hat das freiwillige Gehen zwei Preise: bei der Arbeitslosenkasse und bei den Steuern.

Am 26. Oktober informierte Microsofts Personalchefin Amy Coleman die Belegschaft über ein Angebot von ungewöhnlicher Grösse. Rund 60 000 Mitarbeitende können gegen eine Abgangsentschädigung freiwillig ausscheiden. So meldete es SRF gestützt auf Reuters. Wie hoch die Entschädigung ist, sagt Microsoft nicht. Laut Microsoft entspricht sie dem üblichen Abfindungspaket. Der Konzern rechnet laut dem Bericht damit, dass nur ein kleiner Teil das Angebot annimmt.

Ende Juni beschäftigte Microsoft rund 223 000 Vollzeitangestellte. Wenige Monate vor dem neuen Angebot hatte der Konzern rund 4800 Stellen gestrichen. Und schon im Frühling gab es ein erstes, kleineres Programm: freiwilliger Ruhestand für US-Angestellte, bei denen Alter und Dienstjahre zusammen mindestens 70 ergeben. Berechtigt waren rund 7 Prozent der US-Belegschaft, laut Microsoft rund 8600 Personen. Etwa 30 Prozent nahmen an. Microsoft stellte dafür 900 Millionen Dollar zurück.

Piktogramm auf Papier: 223 Figuren stehen für die rund 223 000 Vollzeitangestellten von Microsoft Ende Juni 2026, 60 davon rot für die rund 60 000, die ein Angebot für den freiwilligen Austritt erhalten. Daneben: Grund laut Reuters Rechenzentren, Microsoft nennt Flexibilität. Im Frühling 2026 waren rund 8600 US-Angestellte für den freiwilligen Ruhestand berechtigt, etwa 30 Prozent nahmen an, Rückstellung 900 Millionen Dollar.
Mehr als ein Viertel der Belegschaft darf gegen Geld gehen. Quellen: SRF News gestützt auf Reuters, 26.10.2026; Microsoft und GeekWire, 2026; KUOW, 26.10.2026. Grafik: Leitgrad

Warum Microsoft zahlt, statt zu kündigen

Laut Reuters will Microsoft Fixkosten senken, um Spielraum für steigende Investitionen in Rechenzentren zu schaffen. Ein Microsoft-Sprecher bestreitet gegenüber dem US-Sender KUOW hingegen, dass KI das Programm treibe. Offiziell begründet Microsoft das Angebot mit mehr Flexibilität.

Ein freiwilliges Programm hat für einen Konzern Vorteile gegenüber Kündigungen. Es gibt keine Kündigungsliste, weniger Konflikte und weniger Schlagzeilen. Betroffen sind laut Reuters fast alle Bereiche, etwa KI, Finanzen und Personalwesen. Ausgenommen sind laut Microsoft Vertrieb, Marketing und einige Entwicklungsteams.

Der Nachteil ist ebenso bekannt. Wer freiwillig geht, entscheidet selbst. Damit steigt das Risiko, dass gerade jene gehen, die leicht eine neue Stelle finden. Ein Abgangsprogramm ohne klare Grenzen kann einer Firma genau die Mitarbeitenden kosten, die sie behalten wollte.

Auch die Schweiz kennt das Modell

Microsoft Schweiz ist vom Angebot nicht erfasst, es gilt nur in den vier genannten Ländern. Auch in der Schweiz kommt das Instrument vor, aktuell bei Sunrise. Sunrise hat nach dem Konsultationsverfahren die geplanten bis zu 450 Stellen auf 358 betriebsbedingte Kündigungen reduziert. Gleichzeitig führt Sunrise erstmals in ausgewählten Bereichen ein freiwilliges Austrittsprogramm ein. Wer mitmacht, erhält dieselben Leistungen wie aus dem verbesserten Sozialplan, wie IT-Reseller am 23. Oktober berichtete.

Das zeigt, wie das Modell hierzulande funktionieren kann: nicht anstelle der Regeln zum Stellenabbau, sondern daneben. Für Unternehmer und Kader stellt sich deshalb eine konkrete Frage. Was darf ich, wenn ich Leuten Geld fürs Gehen anbiete?

Treppengrafik auf Nachtblau: Massenentlassung nach Art. 335d OR. 21 bis 99 Mitarbeitende ab 10 Kündigungen, 100 bis 299 ab 10 Prozent, ab 300 ab 30 Kündigungen innert 30 Tagen. Sozialplanpflicht nach Art. 335i OR ab 250 Mitarbeitenden und mindestens 30 Entlassungen.
Ab wann der Stellenabbau eigene Regeln hat. Quellen: Obligationenrecht Art. 335d bis 335j; Kanton Zürich, Amt für Arbeit. Grafik: Leitgrad

Was ein Schweizer Chef darf

Ein Aufhebungsvertrag ist erlaubt. Arbeitgeber und Mitarbeitende dürfen ein Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beenden, auch mit einer Entschädigung. Freiwillig muss es aber wirklich sein. Wer Druck macht, riskiert, dass der Vertrag später als Kündigung behandelt wird. Zudem muss es beiden Seiten etwas bringen: Verzichten Mitarbeitende auf zwingende Ansprüche wie Kündigungsfrist oder Sperrfristen, braucht es eine angemessene Gegenleistung (Art. 341 OR). Eine angemessene Bedenkzeit gehört dazu.

Ab einer gewissen Zahl gelten die Regeln zur Massenentlassung. Nach Art. 335d OR liegt eine Massenentlassung vor, wenn ein Betrieb innert 30 Tagen aus Gründen, die nicht in der Person liegen, kündigt: bei 21 bis 99 Mitarbeitenden mindestens 10, bei 100 bis 299 mindestens 10 Prozent, ab 300 mindestens 30. Dann muss der Arbeitgeber die Belegschaft konsultieren (Art. 335f OR) und den Abbau dem kantonalen Arbeitsamt melden (Art. 335g OR). Wer die Konsultation auslässt, macht die Kündigungen missbräuchlich, die Entschädigung beträgt bis zu zwei Monatslöhne (Art. 336 Abs. 2 lit. c und Art. 336a Abs. 3 OR).

Ab 250 Mitarbeitenden kommt der Sozialplan. Wer in der Regel mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigt und innert 30 Tagen mindestens 30 aus betrieblichen Gründen entlassen will, muss einen Sozialplan verhandeln (Art. 335i OR). Einigen sich die Parteien nicht, setzt ein Schiedsgericht ihn fest (Art. 335j OR). Kündigungen, die auf demselben Entscheid beruhen und zeitlich verteilt sind, werden zusammengezählt.

Die Grauzone heisst Mitzählen. Das Gesetz spricht von Kündigungen. Ob einvernehmliche Austritte aus einem Abgangsprogramm bei den Schwellen mitzählen, regelt es nicht ausdrücklich. Wer mit Kündigungen und freiwilligen Abgängen zusammen in die Nähe der Schwellen kommt, sollte das vorher mit dem Arbeitsamt oder einer Fachperson klären.

Was das Angebot für die Mitarbeitenden kostet

Für die Belegschaft ist ein freiwilliges Programm in der Schweiz weniger bequem, als es klingt. Zwei Punkte gehören deshalb ehrlich in jedes Angebot.

Die Arbeitslosenkasse. Gerichte behandeln eine Aufhebungsvereinbarung grundsätzlich wie eine Kündigung durch den Mitarbeitenden, etwa das Verwaltungsgericht Schwyz im Januar 2024. Wer eine zumutbare Stelle ohne Zusicherung einer neuen und ohne entschuldbaren Grund aufgibt, handelt laut Art. 45 Abs. 4 AVIV in der Regel schwer schuldhaft. Dann drohen 31 bis 60 Einstelltage ohne Taggeld, bei besonderen Umständen auch weniger. Anders kann es aussehen, wenn der Arbeitgeber unmissverständlich zum Austritt gedrängt hat. Dann wird der Austritt eher wie eine Kündigung durch den Arbeitgeber geprüft.

Die Steuern. Eine Abgangsentschädigung ist in der Regel Einkommen und wird mit dem übrigen Einkommen besteuert. Eine Ausnahme beschreibt die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihrem Kreisschreiben zur Abgangsentschädigung vom 3. Oktober 2002: Verlässt jemand das Unternehmen ab dem vollendeten 55. Altersjahr, gibt die Haupterwerbstätigkeit auf und entsteht dadurch eine Vorsorgelücke, gilt der Teil der Entschädigung, der diese von der Pensionskasse berechnete Lücke deckt, als Leistung mit Vorsorgecharakter. Dieser Teil wird bei der direkten Bundessteuer separat zu einem Fünftel des Tarifs besteuert, der Rest normal.

Zwei Karten auf Sand: Arbeitslosenkasse, bis 60 Einstelltage, weil ein Aufhebungsvertrag meist wie eine eigene Kündigung gilt; wer eine Stelle ohne neue aufgibt, handelt in der Regel schwer schuldhaft. Steuern, meist normales Einkommen; ab 55 mit Vorsorgelücke wird der Teil, der die Lücke deckt, zu einem Fünftel des Tarifs besteuert, der Rest normal.
Was freiwilliges Gehen die Mitarbeitenden kosten kann. Quellen: AVIV Art. 44 und 45; Verwaltungsgericht Schwyz, 19.1.2024; ESTV, Kreisschreiben zur Abgangsentschädigung, 3.10.2002. Grafik: Leitgrad

Was Unternehmer daraus mitnehmen

Erst die Grenzen ziehen, dann das Angebot machen. Microsoft nimmt Vertrieb, Marketing und einige Entwicklungsteams aus. Wer ein Programm plant, sollte vorher festlegen, welche Funktionen und Personen nicht gehen sollen, und das Angebot nur dort machen, wo Abbau wirklich gewollt ist.

Ehrlich über die Folgen informieren. Einstelltage und Steuern treffen die Mitarbeitenden, nicht die Firma. Wer das offen anspricht und für eine unabhängige Beratung bezahlt, vermeidet Streit danach.

Die Schwellen im Blick behalten. Kündigungen und freiwillige Abgänge kommen zusammen schnell in die Nähe der Schwellen (10 Kündigungen, 10 Prozent oder 30 Kündigungen, beim Sozialplan 30 bei mindestens 250 Mitarbeitenden). Ob freiwillige Abgänge mitzählen, vorher klären. Ein sauberer Ablauf mit Konsultation und Meldung schützt.

Wie Kader in der Schweiz ihre eigene Lage absichern können, zeigt unser Beitrag Lohn ist kein Vermögen.

Zum Mitnehmen

  1. Microsoft baut Personal ab, während es in Rechenzentren investiert. Rund 60 000 Angestellte können freiwillig gegen Entschädigung gehen, in vier Ländern, nicht in der Schweiz.
  2. In der Schweiz ist das ein Aufhebungsvertrag. Erlaubt, solange er freiwillig ist. Bei grossem Abbau gelten trotzdem Konsultation, Meldung und ab 250 Mitarbeitenden und 30 Entlassungen der Sozialplan.
  3. Freiwillig gehen hat einen Preis. Die Arbeitslosenkasse kann bis zu 60 Einstelltage verfügen. Steuerlich günstiger wird es nur ab 55 mit Vorsorgelücke.

Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für einen konkreten Abbau lohnt sich die Abklärung mit dem kantonalen Arbeitsamt, einer Arbeitsrechtsfachperson und der Steuerverwaltung.

Häufige Fragen

Wie viele Microsoft-Angestellte erhalten das Abgangsangebot?

Rund 60 000, also mehr als ein Viertel der rund 223 000 Vollzeitangestellten. Das Angebot gilt in den USA, Kanada, Grossbritannien und Indien. Die Höhe der Entschädigung hat Microsoft nicht bekannt gegeben.

Darf ein Schweizer Arbeitgeber Mitarbeitenden Geld fürs Gehen anbieten?

Ja. Ein Arbeitsverhältnis kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden, auch mit Entschädigung. Der Entscheid muss freiwillig sein. Bei einem grösseren Abbau gelten zusätzlich die Regeln zur Massenentlassung nach Art. 335d ff. OR.

Ab wann braucht es in der Schweiz einen Sozialplan?

Wenn ein Arbeitgeber in der Regel mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigt und innert 30 Tagen mindestens 30 von ihnen aus betrieblichen Gründen entlassen will (Art. 335i OR). Kommt keine Einigung zustande, setzt ein Schiedsgericht den Sozialplan fest.

Bekommt man nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ja, aber oft mit Einstelltagen. Ein Aufhebungsvertrag gilt in der Regel wie eine eigene Kündigung. Wer eine zumutbare Stelle ohne neue Stelle aufgibt, muss in der Regel mit 31 bis 60 Einstelltagen rechnen (Art. 45 AVIV). Hat der Arbeitgeber zum Austritt gedrängt, wird der Fall anders beurteilt.

Quellen

  1. SRF News, «Kostendruck wegen KI-Ausbau: Microsoft bietet 60’000 Mitarbeitern Abgangsentschädigung an», 26. Oktober 2026, gestützt auf Reuters srf.ch
  2. KUOW, «Microsoft offers voluntary buyouts to a quarter of its workforce», 26. Oktober 2026 kuow.org
  3. Yahoo Finance, Bericht zum Memo von Amy Coleman, Oktober 2026 finance.yahoo.com
  4. GeekWire, «Microsoft puts a price on its voluntary retirement program», 2026 geekwire.com
  5. IT-Reseller, «Sunrise streicht 358 Stellen», 23. Oktober 2026 itreseller.ch
  6. Kanton Zürich, Amt für Arbeit, Merkblatt «Betriebsschliessungen und Entlassungen in grösserer Zahl» zh.ch
  7. Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 335d bis 335k, 336, 336a und 341 fedlex.admin.ch
  8. Verordnung über die Arbeitslosenversicherung (AVIV), SR 837.02, Art. 44 und 45
  9. Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, Entscheid II 2023 75 vom 19. Januar 2024 entscheidsuche.ch
  10. Eidgenössische Steuerverwaltung, Kreisschreiben «Die Abgangsentschädigung resp. Kapitalabfindung des Arbeitgebers», 3. Oktober 2002 estv.admin.ch

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