Kartengebühren: Der Bundesrat wollte die Pflicht nicht. Jetzt legt er den Gesetzesentwurf vor.
Händler sollen künftig sehen, wohin ihre Kartengebühr fliesst: die gesamte Händlergebühr und die darin enthaltene Interbankengebühr und Lizenzgebühr. Der Bundesrat hat die UWG-Änderung in die Vernehmlassung geschickt, deren Motion er 2025 noch abgelehnt hatte. Was KMU jetzt tun können.

Kurz gesagt: Wer in der Schweiz Kartenzahlungen annimmt, soll künftig sehen, wohin seine Gebühr fliesst. Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2026 eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in die Vernehmlassung geschickt. Zahlungsdienstleister sollen Händlern drei Beträge einzeln ausweisen: die gesamte Händlergebühr sowie die darin enthaltene Interbankengebühr und Lizenzgebühr des Zahlungssystems, vor Vertragsabschluss und während der Laufzeit. Der Bundesrat hatte die zugrunde liegende Motion 2025 abgelehnt. Das Parlament hat sie ihm aufgetragen, jetzt legt er den Gesetzesentwurf vor.
An der Kasse sieht es aus wie ein Vorgang: Karte hinhalten, Piepton, fertig. Auf der Abrechnung des Händlers ist es eine Kette. Ein Teil geht an die Bank, die die Karte herausgegeben hat. Ein Teil geht an Visa, Mastercard oder ein anderes Zahlungssystem. Den Rest behält der Anbieter, der die Zahlung für den Laden abwickelt. Viele Händler sehen davon heute nur einen Gesamtsatz.
Das betrifft fast jeden Betrieb mit Ladentheke. Über alle Zahlungen im Inland gerechnet laufen laut Swiss Payment Monitor der Universität St. Gallen und der ZHAW 71,5 Prozent der Transaktionen über Karte (37 Prozent) oder Handy (34,5 Prozent). Im Laden wird nur noch rund jede vierte Zahlung bar beglichen (27,1 Prozent).

Was auf der Abrechnung stehen soll
Die Vorlage setzt die Motion 25.3020 der Wirtschaftskommission des Ständerats um. Ihr Titel ist ein Programm: «KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel». Zahlungsdienstleister, im Fachjargon Acquirer, sollen laut Bundesrat, wie SRF berichtet, drei Beträge getrennt nennen:
- Die gesamte Händlergebühr: den Betrag, den der Händler pro Zahlung insgesamt bezahlt.
- Die darin enthaltene Interbankengebühr: den Anteil, der an die Bank der Karteninhaberin geht.
- Die darin enthaltene Lizenzgebühr: den Anteil, den der Betreiber des Zahlungssystems verlangt.
Das gilt laut Bundesrat vor Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer. Ziel ist, dass Händler die Kostenbestandteile nachvollziehen und Angebote verschiedener Anbieter vergleichen können.

Der Bundesrat wollte nicht
Die Kommission reichte die Motion am 31. Januar 2025 ein. Der Bundesrat beantragte am 26. Februar 2025 die Ablehnung: Eine isolierte Transparenzpflicht für Acquirer dürfte kaum die erhoffte Wirkung zeigen. Der Ständerat nahm die Motion am 17. März 2025 trotzdem an. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats folgte im April mit 19 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Nationalrat am 17. Juni 2025.
Die Nationalratskommission begründete das mit der Lage der KMU. Die Gebührenstrukturen seien teils hoch und intransparent und belasteten vor allem KMU, schrieb ihre Mehrheit. Wer sie versteht, verhandelt besser und wählt seinen Zahlungsdienstleister bewusster.

Begeistert ist der Bundesrat auch jetzt nicht. Er hält laut SRF weiterhin transparente Gesamtpreise grundsätzlich für ausreichend und will die Vorgaben des Parlaments mit möglichst wenig Regulierung umsetzen. Zusätzliche Offenlegungspflichten verursachten Aufwand, ihr Nutzen für den Wettbewerb sei nicht klar belegt. Er weist zugleich darauf hin, dass bargeldlose Zahlungen in der Schweiz vor allem über Systeme mit mehreren Beteiligten laufen, etwa Visa, Mastercard und Twint.
Was sich sonst bewegt
Die Vorlage ist nicht der einzige Hebel. Der Preisüberwacher hat sich im Juni 2025 mit Worldline, dem dominierenden Acquirer im Land, auf tiefere Gebühren für Debitkartenzahlungen unter 15 Franken geeinigt, wie sie in Kiosken, Bäckereien und Restaurants anfallen. Für Debit Mastercard und Visa Debit sinkt der Prozentsatz bei Beträgen von 1 Rappen bis 14.99 Franken um 0,30 Prozentpunkte, der fixe Rappenbetrag pro Zahlung bleibt. Die Regelung gilt seit 1. September 2025 und läuft bis 30. September 2027. Der Preisüberwacher schätzt die Entlastung für Händler auf 10 bis 15 Millionen Franken pro Jahr.
Bei Twint zahlen Händler laut netzwoche in der Regel 1,3 Prozent des Betrags, in einzelnen Fällen bis 2 Prozent. Die Swiss Retail Federation hat deswegen bei der Wettbewerbskommission Beschwerde eingereicht. Im Juni 2026 lief die Prüfung noch. Eine Verstaatlichung von Twint lehnte der Ständerat im Juni 2026 mit 32 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Auch Ständerat Fabio Regazzi (Mitte, TI) räumte in der Debatte ein, dass die Gebühren KMU belasten, setzte aber auf Wettbewerb und transparentere Regeln.

Was die Prozente bedeuten
Eine einfache Rechnung zeigt, warum sich der Blick auf die Abrechnung lohnt. Ein Fachgeschäft mit 800 000 Franken bargeldlosem Umsatz im Jahr zahlt bei 1,3 Prozent, dem üblichen Twint-Satz, rund 10 400 Franken Gebühren. Jede Senkung um 0,1 Prozentpunkte spart 800 Franken, jedes Jahr. Wie hoch die drei Bestandteile im eigenen Vertrag tatsächlich sind, weiss heute oft nur der Anbieter.

Dass es auch ohne Gebühr pro Zahlung gehen soll, will ein Westschweizer Startup zeigen: Pimpay hat in vier Monaten nach eigenen Angaben rund 300 Händler gewonnen, mit einem Abo statt Prozenten.
Was Händler jetzt tun können
Die eigene Abrechnung anfordern. Fragen Sie Ihren Zahlungsdienstleister schon heute, wie sich Ihr Satz zusammensetzt, getrennt nach Debit, Kredit und Handy. Wer die Antwort schwarz auf weiss hat, verhandelt anders.
Vertrag und Laufzeit prüfen. Wann können Sie wechseln, und was kostet das Terminal? Mehrere Offerten einzuholen ist bei einem Betrag dieser Grössenordnung ein normaler Einkaufsvorgang.
Kleine Beträge im Blick behalten. Bei Kaffee, Gipfeli und Zeitung fällt der fixe Rappenbetrag pro Zahlung stark ins Gewicht. Für Debitkarten über Worldline gilt bis Ende September 2027 ein tieferer Satz für Beträge unter 15 Franken.
Die Stimme des Verbands nutzen. In der Vernehmlassung können Branchen- und Gewerbeverbände Stellung nehmen. Wer konkrete Abrechnungen beisteuert, macht deren Eingabe stärker.

Zum Mitnehmen
- Drei Zahlen statt einer. Händler sollen die gesamte Händlergebühr und die darin enthaltene Interbankengebühr und Lizenzgebühr des Zahlungssystems einzeln sehen, vor und während des Vertrags.
- Das Parlament hat es durchgesetzt. Der Bundesrat lehnte die Motion 2025 ab, beide Räte nahmen sie an.
- Noch ist es ein Entwurf. Bis das Gesetz gilt, lohnt sich die Frage an den eigenen Anbieter schon heute.
Transparenz: Leitgrad setzt in der Redaktion unter anderem Claude von Anthropic ein.
Häufige Fragen
Was ändert sich bei den Kartengebühren für Händler?
Noch nichts, der Bundesrat hat am 28. Oktober 2026 erst die Vernehmlassung eröffnet. Geplant ist eine Änderung des UWG: Zahlungsdienstleister sollen Händlern die gesamte Händlergebühr sowie die darin enthaltene Interbankengebühr und Lizenzgebühr des Zahlungssystems einzeln ausweisen, vor Vertragsabschluss und während der Laufzeit.
Werden die Gebühren damit tiefer?
Nicht automatisch. Die Vorlage schreibt Transparenz vor, keine Preise. Sie soll Händlern helfen, Angebote zu vergleichen und besser zu verhandeln. Der Bundesrat hält den Nutzen für den Wettbewerb für nicht klar belegt.
Was ist die Interbankengebühr?
Der Anteil der Händlergebühr, den der Zahlungsdienstleister des Händlers an die Bank weitergibt, die die Karte herausgegeben hat. Daneben verlangt der Betreiber des Zahlungssystems eine Lizenzgebühr. Beide sind Teil der gesamten Händlergebühr.
Gilt das auch für Twint?
Die Vorlage richtet sich an Zahlungsdienstleister für bargeldlose Zahlungen. Der Bundesrat nennt Twint ausdrücklich als eines der Systeme mit mehreren Beteiligten, über die Zahlungen in der Schweiz laufen. Wie die Pflicht im Detail für einzelne Zahlungsmittel gilt, legt der Entwurf fest, der jetzt in der Vernehmlassung ist.
Quellen
- Bundesrat, Medienmitteilung zur Vernehmlassung: Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Transparenz bei den Händlerentgelten für bargeldlose Zahlungen, 28. Oktober 2026 admin.ch
- Swiss Payment Monitor 2/2026 (HSG, ZHAW), Abbildungen 1 und 5 zhaw.ch
- SRF News (awp/sda), «Visa, Mastercard, Twint: Gebühren sollen transparenter werden», 28. Oktober 2026 srf.ch
- Curia Vista, Motion 25.3020 «KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel» parlament.ch
- WAK-N, Medienmitteilung vom 15. April 2025 parlament.ch
- Preisüberwacher, Einvernehmliche Regelung mit Worldline, 2025 preisueberwacher.admin.ch
- Keystone-SDA via blue News, «Preisüberwacher verhandelt tiefere Gebühren für Zahlungen mit Karte», 24. Juni 2025 bluewin.ch
- netzwoche, «Ständerat will Twint nicht verstaatlichen», 1. April 2026, aktualisiert 23. Juni 2026 netzwoche.ch
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