GZO Spital Wetzikon. Foto: Roland zh / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, zugeschnitten
Spital Wetzikon: Wer bis zum 7. November nicht abstimmt, sagt Nein
Die Gläubiger der GZO AG entscheiden über den Nachlassvertrag. Spital und Sachwalter bieten 39,3 bis 47,5 Prozent, Clearway Capital hält einen Konkurs für besser. Was jeder Lieferant eines Kunden in Nachlassstundung wissen muss.

GZO Spital Wetzikon. Foto: Roland zh / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, zugeschnitten
Kurz gesagt: Am 28. Oktober 2026 treffen sich in Uster die Gläubiger der GZO AG Spital Wetzikon. Über den Nachlassvertrag stimmen sie schriftlich ab, bis spätestens 7. November. Spital und Sachwalter bieten eine Dividende von 39,3 bis 47,5 Prozent und schätzen, dass ein Konkurs höchstens 23,1 bis 29,3 Prozent brächte. Clearway Capital um den Anleihensvertreter Gregor Greber hält einen Konkurs mit Verkauf des laufenden Betriebs für die bessere Lösung. Wer nicht abstimmt, lehnt den Vertrag ab.
Das Formular hat kein Feld für Nein. Wer zustimmt, unterschreibt und schickt es zurück. Wer es liegen lässt, sagt Nein. So steht es in den Gläubiger-Updates der GZO AG: Eine Enthaltung wirkt faktisch wie eine Ablehnung.
Abgestimmt wird über einen Nachlassvertrag, der das Spital Wetzikon retten soll. Die Gläubigerversammlung beginnt am Mittwoch, 28. Oktober, um 14 Uhr im Stadthofsaal Uster. Das Zustimmungsformular kann man dort abgeben oder bis 7. November per Post schicken. Die Nachlassstundung läuft am 19. Dezember 2026 ab, bis dahin will das Gericht entscheiden.
Angenommen ist der Vertrag mit einem doppelten Quorum. Entweder stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger mit zwei Dritteln der Forderungen zu. Oder ein Viertel der Gläubiger mit drei Vierteln der Forderungen. Stimmberechtigt sind Gläubiger mit ungesicherten, nicht privilegierten Forderungen, die sie im Schuldenruf angemeldet haben. Privilegierte Gläubiger, etwa Mitarbeitende, stimmen nicht ab.
Zwei Rechnungen für dieselbe Frage
Laut finews geht es um anerkannte Forderungen von 213,6 Millionen Franken, davon 146,3 Millionen aus der Anleihe. Der Vertrag sieht eine feste Dividende von 39,3 Prozent vor: 29 Prozent sofort, 10,3 Prozent gestundet über elf Jahre. Dazu kommen bedingte Zusatzzahlungen, im besten Fall bis 47,5 Prozent. Die Sachwalter nennen das Angebot «signifikant besser» als das, was ein Konkurs erwarten liesse, und empfehlen die Annahme.
Clearway Capital rechnet anders. Gregor Greber sitzt als Beobachter der Anleihensgläubiger im Verwaltungsrat. Er erwartet in einem Konkurs bis zu 60 Prozent, weil der laufende Spitalbetrieb unter Aufsicht der Gläubiger verkauft würde, berichtete finews am 7. Oktober. Die versprochenen Zahlungen bis 2037 seien heute weniger wert, als die 47,5 Prozent vermuten liessen. Die GZO AG widerspricht. Sie bestreitet die Annahmen zur Bewertung der Liegenschaften und sagt, ein Konkurs würde den Spitalbetrieb kurzfristig stoppen.
Beide Seiten rechnen mit Annahmen, die sich erst im Ernstfall prüfen liessen. Acht grosse Gläubiger schrieben im September, sie könnten dem Vertrag in dieser Form nicht zustimmen. Darunter sind Postfinance, Helsana, Visana, Helvetia und Publica, die Pensionskasse des Bundes. Auf der anderen Seite steht ein Partner. Das Thurgauer Spitalunternehmen Thurmed gibt ein Wandeldarlehen von 7 Millionen Franken. Dafür erhält es eine Option auf 51 Prozent der GZO AG für 28 Millionen. Über die Beteiligung entscheidet der Thurgauer Regierungsrat im November.
Warum das auch Lieferanten betrifft
Unter den Gläubigern eines Spitals stehen nicht nur Banken und Versicherer. Auch Lieferanten, Handwerker und Dienstleister, die offene Rechnungen angemeldet haben, sind stimmberechtigt. Für sie gilt dieselbe Regel wie für Postfinance: Wer schweigt, stimmt mit Nein.
Zum Mitnehmen: Wenn ein Kunde in Nachlassstundung geht
- Forderung im Schuldenruf anmelden. Nur angemeldete Forderungen zählen. Die Frist steht in der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
- Die Unterlagen lesen, nicht nur die Schlagzeilen. Bei der GZO AG stehen der Vertrag, der Bericht der Sachwalter und die Stellungnahmen der Gegner offen. Die Sachwalter betreiben eine Hotline auf Deutsch, Französisch und Englisch.
- Bewusst entscheiden. Wer Ja will, muss unterschreiben und einreichen. Wer nicht hingehen kann, gibt eine Vollmacht. Eine Vorlage stellen die Sachwalter bereit.
- Den Betrag realistisch buchen. Selbst im besten Fall fliesst nur ein Teil der Forderung zurück, und ein Teil erst über Jahre. Die Treuhänderin weiss, wie viel davon abzuschreiben ist.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Nachlassvertrag abgelehnt wird?
Dann droht der Konkurs der GZO AG. Laut Spital würde der Betrieb kurzfristig eingestellt und die Dividende fiele tiefer aus und käme später. Clearway Capital erwartet dagegen einen Verkauf des laufenden Betriebs.
Bis wann kann man abstimmen?
Das Zustimmungsformular kann an der Gläubigerversammlung vom 28. Oktober 2026 abgegeben oder bis 7. November 2026 per Post eingereicht werden.
Wer darf abstimmen?
Gläubiger mit ungesicherten, nicht privilegierten Forderungen, die sie im Schuldenruf angemeldet haben. Privilegierte Gläubiger wie Mitarbeitende stimmen nicht ab.
Quellen
Sie lesen Leitgrad öfter? Bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Teilen
Das Morgen-Briefing
Sie lesen Leitgrad öfter? Bei Google als bevorzugte Quelle markieren