Illustration: Leitgrad. Quellen: Kantonspolizei St. Gallen via Keystone-SDA, 16. Oktober 2026; Obergericht Thurgau, SBR.2024.1 vom 23. April 2024. Strasse und Fahrzeug symbolisch.
Die Drohne misst kein Tempo. Wer rast, ist den Ausweis trotzdem los
St. Gallen filmt Raser jetzt aus der Luft, als zweiter Kanton nach dem Thurgau. Über die Rechtsgrundlage wird noch gestritten. Für den Betrieb mit Aussendienst ist eine andere Frage dringender: Wer fährt, wenn der Ausweis weg ist?

Illustration: Leitgrad. Quellen: Kantonspolizei St. Gallen via Keystone-SDA, 16. Oktober 2026; Obergericht Thurgau, SBR.2024.1 vom 23. April 2024. Strasse und Fahrzeug symbolisch.
Kurz gesagt: Die Kantonspolizei St. Gallen setzt Drohnen seit diesem Jahr fest für Tempokontrollen ein, als zweiter Kanton nach dem Thurgau. Sie rechnet mit 10 bis 20 Einsätzen pro Jahr, an Hotspots wie der Hulftegg, der Stossstrasse und gewissen Autobahnabschnitten. Die Drohne filmt ein Fahrzeug über eine längere Strecke, das Durchschnittstempo wird danach aus Weg und Zeit berechnet. Das Thurgauer Obergericht hat die Methode 2024 gestützt, Rechtsexperten vermissen eine spezifische gesetzliche Grundlage, ein Bundesgerichtsentscheid fehlt. Für Firmen gilt unabhängig vom Messgerät: Ein Raser verliert den Ausweis in der Regel für mindestens zwei Jahre, und bei Ordnungsbussen kann seit dem 1. Oktober 2023 auch die Firma als Halterin gebüsst werden.
1400 Fahrzeuge am Tag. So viele befahren im Jahresmittel die Hulfteggstrasse, schreibt die St. Galler Regierung. Auf dem Abschnitt von Mühlrüti bis zur Zürcher Grenze gab es 2024 17 Unfälle, für 2025 nannte sie im November 14. Die Interpellation, auf die sie antwortete, trug den Titel «Töffrowdys auf der Hulftegg».
An dieser Passstrasse stellte die Kantonspolizei St. Gallen am 16. Oktober ihr neues Werkzeug vor. Nach längeren Tests ist die Drohne seit diesem Jahr fester Bestandteil der Tempokontrollen (Keystone-SDA). St. Gallen ist damit der zweite Kanton nach dem Thurgau. SRF hat alle 26 Kantonspolizeien befragt: Sonst setzt keine Drohnen für Tempokontrollen ein, einige beobachten die Entwicklung.
Für einen Chef mit Firmenwagen und Aussendienst ist die Technik Nebensache. Wichtiger ist, was nach dem Anhalten passiert.
Die Drohne misst nicht. Sie schaut zu
Das Tempo misst die Drohne nicht selbst. Sie filmt ein auffälliges Fahrzeug und verfolgt es über eine längere Strecke. Danach wird das Video am Computer ausgewertet, das Durchschnittstempo ergibt sich aus Weg und Zeit. Während gerechnet wird, kontrollieren Beamte den angehaltenen Lenker auf Alkohol, Drogen und Mängel am Fahrzeug. Klare Fälle gehen an die Staatsanwaltschaft.
Radar und Laser bleiben, die Drohne ergänzt sie. Philipp Sennhauser, Leiter der Verkehrspolizei, rechnet mit 10 bis 20 Einsätzen pro Jahr. Die Einsatzorte ergeben sich oft aus Hinweisen der Bevölkerung. «Wir setzen Drohnen in dem Bereich ein, wo sich Leute ganz krass nicht an die Verkehrsregeln halten», sagt er.
Die Testphase war klein: sechs Einsätze, fünf auf der Stossstrasse, einer bei Mühlrüti (Nau.ch). Zwei Geschwindigkeitsverstösse, beide auf der Stossstrasse, dazu Verzeigungen wegen unerlaubter Änderungen am Fahrzeug. Für andere Aufgaben fliegt die Polizei schon seit 2020 Drohnen (blue News), laut SRF über 300 Flüge pro Jahr (Stand 2025).
Radar oder Drohne: Der Ausweis ist gleich lang weg
«Gerade in diesem Bereich, wo es auch um Leben und Tod gehen kann, lohnt sich dieser Einsatz», sagt Sennhauser. Gemeint sind nicht kleine Temposünder, sondern Fahrer, die massiv zu schnell sind. Für sie spielt es keine Rolle, wer die Beweise liefert. Die Folgen stehen im Strassenverkehrsgesetz.
Raser ist, wer bei Tempo 30 mindestens 40 km/h zu schnell fährt, bei Tempo 50 mindestens 50, bei Tempo 80 mindestens 60 und bei Tempo 120 mindestens 80 (Art. 90 Abs. 4 SVG, Verkehrsamt Schwyz). Dann ist der Ausweis für mindestens zwei Jahre weg. Seit dem 1. Oktober 2023 darf das Gericht die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe unterschreiten, wenn der Täter unbescholten ist oder aus achtenswerten Beweggründen handelte. Bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr kann auch der Entzug auf zwölf Monate sinken (law.ch). Das Bundesgericht lässt seit November 2024 auch eine Geldstrafe zu (6B_1372/2023, law.ch).
Teuer für den Betrieb wird es weit früher. Ausserorts kosten 26 bis 29 km/h zu viel einen Ersttäter mindestens einen Monat den Ausweis, 30 bis 39 km/h mindestens drei Monate. Innerorts liegen die Schwellen bei 21 und 25 km/h, auf der Autobahn bei 31 und 35 km/h (Mobiliar, Verkehrsamt Schwyz). Ein Monat ohne Ausweis heisst für einen Servicetechniker: Ein anderer muss fahren.

«Niemand will Raser schützen»
Rechtlich stützt sich St. Gallen auf ein Urteil aus dem Thurgau. Dort hatte eine Polizeidrohne 2022 einen Motorradfahrer gefilmt: 211 km/h statt 80. Das Obergericht bestätigte am 23. April 2024 eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und 2200 Franken Busse (SBR.2024.1, SRF). Die Drohne sei kein Messmittel im Sinne der Kontrollverordnung, weil sie nur aufzeichne. Für Messgeräte verlangt Art. 9 SKV eine Zulassung durch das Bundesamt für Strassen im Einvernehmen mit dem Metrologie-Institut Metas (Regierung St. Gallen). Die Weg-Zeit-Methode ist laut Metas typischerweise auf 2 bis 15 km/h genau, die Unsicherheit wird zugunsten des Lenkers abgezogen. Das Filmen hielt das Gericht nach dem Thurgauer Datenschutzgesetz für zulässig. Rechtskräftig war das Urteil damals nicht. Die Thurgauer Polizei hat seit 2020 nach eigenen Angaben 12 Fälle angezeigt.
Die Rechtswissenschaft ist skeptischer. «Niemand will Raser schützen, aber auch solche Kontrollen müssen sich an die rechtsstaatlichen Regeln halten», sagt Polizeirechtsexpertin Regina Kiener von der Universität Zürich zu SRF. Sie verweist auf den Schutz der Privatsphäre. Patrice Martin Zumsteg von der ZHAW findet, St. Gallen stütze sich auf sehr allgemeine Normen. Nötig wären spezifische Grundlagen im Polizeigesetz und in der Strafprozessordnung. Bei schweren Straftaten seien rechtswidrig erhobene Beweise unter Umständen trotzdem verwertbar. Die Kantonspolizei Zürich verzichtet und nennt fehlende gesetzliche Grundlagen.
Sennhauser kennt die Vorbehalte, sie seien im Detail abgeklärt. Der Kanton plant ohnehin eine Totalrevision des Polizeigesetzes. Seit dem 17. Oktober liegt zudem ein Vorstoss der FDP-Kantonsräte Raphael Frei, Ruben Schuler und Oskar Seger vor. Sie fragen, ob die Grundlagen reichen, wie eine Drohne kleine von grossen Sündern unterscheidet und wie Unbeteiligte geschützt werden. Die Antwort der Regierung steht aus (Radio Central). Ein Bundesgerichtsentscheid zu Drohnen zur Beweissicherung fehlt bisher.
Die kleine Busse kann bei der Firma landen
Das Raserdelikt bleibt beim Menschen am Steuer. Strafverfahren und Ausweisentzug richten sich immer gegen den Lenker persönlich. Anders bei den Ordnungsbussen. Innerorts kosten 6 bis 10 km/h zu viel 120 Franken, 11 bis 15 km/h 250 Franken. Ab 16 km/h zu viel innerorts, 21 ausserorts und 26 auf der Autobahn folgt eine Anzeige (ff-law.ch).
Seit dem 1. Oktober 2023 gilt die Halterhaftung auch für Firmen. Lässt sich nicht feststellen, wer den Firmenwagen gelenkt hat, kann das Unternehmen als Halterin gebüsst werden (law.ch). Wer innert 30 Tagen zahlt, muss den Lenker nicht nennen (Kantonspolizei Basel-Stadt).
Wer die Busse am Ende trägt, ist eine zweite Frage. Bussen wegen Verkehrsregelverletzungen trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer, schreibt Anwältin Anela Lucic von der Kanzlei Vischer bei WEKA. Übernimmt der Arbeitgeber sie, ist das laut Bundesgericht beim Arbeitnehmer eine steuerbare geldwerte Leistung (2C_276/2018, law.ch). Abziehen kann die Firma Bussen seit 2022 nicht mehr (Art. 59 Abs. 2 lit. c DBG).
Die Drohne soll zehn- bis zwanzigmal im Jahr fliegen. Die Regeln für den Firmenwagen gelten jeden Tag.
Zum Mitnehmen: Firmenwagen, Bussen, Ausweis
- Fahrzeugreglement. Die Nutzung der Geschäftsautos schriftlich regeln, im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder in einer eigenen Policy: Privatnutzung, Kosten, Versicherung, Haftung, Wartung, Rückgabe bei Kündigung, Freistellung und Arbeitsunfähigkeit (WEKA). Festhalten, dass Bussen der Lenker trägt, und festhalten, wer wann welches Fahrzeug fährt. Nur dann lässt sich der Lenker nennen.
- Bussenregelung. Für Ordnungsbussen an die Firma vorab entscheiden, wer sie bearbeitet: Lenker nennen oder innert 30 Tagen zahlen (Kapo Basel-Stadt). Bussen sind für die Firma nicht abziehbar. Übernimmt sie die Busse eines Mitarbeiters, ist der Betrag bei ihm steuerbar.
- Ausweisentzug. Eine Meldepflicht vereinbaren: Wer eine Anzeige oder einen Entzug erhält, meldet es sofort. Die Schwellen für Ersttäter: mindestens ein Monat Entzug ab 21 km/h zu viel innerorts, 26 ausserorts, 31 auf der Autobahn, mindestens drei Monate ab 25, 30 und 35 km/h (Verkehrsamt Schwyz).
- Ersatzplanung. Für jede Stelle, an der gefahren werden muss, festlegen, wer übernimmt: für einen Monat, für drei Monate und für zwei Jahre, die Mindestdauer bei einem Raserdelikt.
Bei Arbeitsverträgen und Reglementen lohnt der Blick mit Treuhand oder Anwalt auf den Einzelfall.
Häufige Fragen
Darf die Polizei in der Schweiz mit Drohnen Geschwindigkeiten messen?
St. Gallen und der Thurgau tun es. Das Thurgauer Obergericht hat 2024 Drohnenaufnahmen als Beweis zugelassen, weil die Drohne nur aufzeichnet und das Tempo aus Weg und Zeit berechnet wird. Rechtsexperten vermissen spezifische gesetzliche Grundlagen, ein Entscheid des Bundesgerichts fehlt.
Muss die Firma Bussen mit dem Geschäftsauto bezahlen?
Bei Ordnungsbussen kann seit dem 1. Oktober 2023 die Firma als Halterin gebüsst werden, wenn nicht feststeht, wer gefahren ist. Wer innert 30 Tagen zahlt, muss den Lenker nicht nennen. Grundsätzlich trägt der Mitarbeiter seine Bussen selbst. Übernimmt die Firma sie, muss er den Betrag versteuern.
Ab wie viel km/h zu schnell ist der Führerausweis weg?
Für Ersttäter mindestens einen Monat ab 21 km/h zu viel innerorts, 26 ausserorts und 31 auf der Autobahn. Wer als Raser gilt, etwa mit 50 km/h zu viel bei Tempo 50, verliert ihn in der Regel für mindestens zwei Jahre.
Quellen
- SRF, Gegen Raser: St. Gallen misst jetzt offiziell Geschwindigkeiten mit Drohnen, 16. Oktober 2026 srf.ch
- Keystone-SDA via swissinfo.ch, St. Galler Polizei setzt bei Geschwindigkeitskontrollen auf Drohnen, 16. Oktober 2026 swissinfo.ch
- Nau.ch, Kontrolle von oben: St. Galler jagen Raser jetzt mit Drohnen, 16. Oktober 2026 nau.ch
- blue News, St. Gallen police use drones for speed checks, 16. Oktober 2026 bluewin.ch
- SRF, Polizeiarbeit aus der Luft: Drohnenflüge der Polizei nehmen massiv zu, 3. Oktober 2025 srf.ch
- Radio Central, St. Galler Kantonsräte hinterfragen Rechtsgrundlage für Drohnen, 19. Oktober 2026 radiocentral.ch
- Regierung des Kantons St. Gallen, Antwort auf die Interpellation 51.25.94 «Töffrowdys auf der Hulftegg», 25. November 2025 ratsinfo.sg.ch
- SRF, Wegweisendes Urteil: Drohnen gegen Raser, Thurgauer Gericht bestätigt Rechtmässigkeit (Obergericht Thurgau SBR.2024.1 vom 23. April 2024), 2. August 2024 srf.ch
- law.ch, Strassenverkehrsgesetz: 4 neue Regeln seit 1. Oktober 2023; Raserdelikte: neue Regelung der Mindeststrafe (Bundesgericht 6B_1372/2023 vom 13. November 2024), Januar 2025; Verkehrsbussen des Arbeitnehmers: Zahlung durch den Arbeitgeber ist geldwerte Leistung (Bundesgericht 2C_276/2018), November 2021 law.ch (2023) · law.ch (2025) · law.ch (2021)
- Verkehrsamt des Kantons Schwyz, Geschwindigkeitsüberschreitung und Führerausweisentzug sz.ch
- Die Mobiliar, Geschwindigkeitsbussen und Ausweisentzug, Stand Oktober 2026 mobiliar.ch
- Kantonspolizei Basel-Stadt, Ordnungsbussen bs.ch
- ff-law.ch, Bussentabelle Schweiz 2026, 23. Dezember 2025 ff-law.ch
- Anela Lucic (VISCHER), Geschäftsautos: Ein rechtliches Problem auf vier Rädern?, WEKA, 28. Juli 2026 weka.ch
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 59 Abs. 2 lit. c; Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 90 Abs. 4; Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV), Art. 9 DBG · SVG
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