Illustration: Leitgrad. Rechenbeispiel mit Annahmen; Dieselpreis: TCS, 9. Oktober 2026

Wissen · 6 min ·

Was bringt Software für die Tourenplanung, und was darf das GPS?

Hersteller versprechen bis zu 15 Prozent weniger Kilometer, ihre Preise behalten sie für sich. Hier steht, was sich belegen lässt, was ein Betrieb mit fünf Bussen einsparen kann und wo das Arbeitsrecht der Ortung Grenzen setzt.

Fünf Servicebusse, über jedem ein Stapel violetter Tausendernoten für die Dieselkosten eines Jahres; der oberste Zehntel jedes Stapels ist gold markiert und zeigt die Ersparnis von zusammen 2700 Franken

Illustration: Leitgrad. Rechenbeispiel mit Annahmen; Dieselpreis: TCS, 9. Oktober 2026

Kurz gesagt: Software für die Tourenplanung senkt die gefahrenen Kilometer kleiner Flotten laut Herstellern um 7 bis 15 Prozent; unabhängige Schweizer Messungen gibt es bisher nicht. Für einen Betrieb mit fünf Servicebussen und Diesel zu 2,40 Franken entsprechen 10 Prozent weniger Kilometer rund 2 700 Franken im Jahr, dazu kommt Fahrzeit (Rechenbeispiel mit Annahmen). Preise veröffentlichen die geprüften Anbieter nicht. Die GPS-Aufzeichnung ist erlaubt, wenn sie der Routenplanung dient und die Fahrer vorher informiert sind; Systeme, die ihr Verhalten überwachen sollen, verbietet Art. 26 ArGV 3.

Was die Software eigentlich rechnet

Tourenplanung, international «route optimization», verteilt Aufträge auf Fahrzeuge und bringt sie in eine Reihenfolge, die Kilometer, Fahrzeit oder beides möglichst klein hält. Typische Eingaben sind Adressen, Zeitfenster der Kunden, Arbeitszeiten und Ladung. Manche Systeme rechnen die Touren während des Tages neu. Ein solches Werkzeug hat die Post mit dem Institut für Operations Research der ETH Zürich entwickelt.

Gefragt ist das Thema vor allem im Service. 52 Prozent der Lieferwagen-Kilometer in der Schweiz sind Dienstleistungsfahrten, nur 37 Prozent Gütertransport, zeigt das Bundesamt für Statistik. Wie das den Alltag von Handwerkern und Technikern prägt, beschreibt unser Beitrag über den Lieferwagen als Werkstatt.

Was sie bringt, und wer das sagt

Die meisten Zahlen stammen von den Anbietern selbst. Das macht sie nicht falsch. Es macht sie zu Hypothesen, nicht zu Budgetposten.

Fall Ergebnis Art der Quelle
Kleinere Flotten, allgemein 7 bis 15 % weniger Fahrleistung, grössere Flotten bis 17 % Herstellerangabe
FRIPOO, Grüningen ZH, 15 Mitarbeitende 25 % weniger Kilometer, Planung in 5 Minuten Fallstudie des Anbieters, Februar 2026
Swiss Eyewear, 15 Personen im Aussendienst 75 % weniger Planungszeit, 1 bis 3 Besuche mehr pro Tag und Person Fallstudie des Anbieters
Pitec AG, Oberriet SG, rund 55 Servicetechniker rund 30 Aufträge mehr pro Tag Fallstudie des Anbieters, undatiert
Die Post, Briefzustellung über 2 300 Touren neu geschnitten, über 2,5 Mio. Franken gespart, 3 bis 5 % Zeitgewinn Fallstudie des Anbieters
Kehrichtabfuhr Kerzers FR nur minimale Verbesserung der Distanz Masterarbeit Universität Freiburg, 2018

Die Spanne ist breit, und sie hat einen Grund. Wer viele wechselnde Einsätze von Hand plant, hat den grössten Hebel. Wer dieselbe Strecke seit Jahren fährt, wie eine Kehrichtabfuhr, ist oft schon nah am Optimum.

Was sie kostet, und was sie einspielen kann

Preise nennen die geprüften Anbieter auf ihren Websites nicht. Wer vergleichen will, braucht Offerten.

Die Nutzenseite lässt sich dagegen grob rechnen. Ein Rechenbeispiel mit Annahmen: Fünf Servicebusse fahren je 25 000 Kilometer im Jahr und brauchen 9 Liter auf 100 Kilometer. Das sind 11 250 Liter Diesel, beim Schweizer Durchschnittspreis von 2,40 Franken am 9. Oktober 2026 rund 27 000 Franken, zeigen die Preise des TCS. Zehn Prozent weniger Kilometer sparen rund 2 700 Franken Diesel im Jahr. Dazu kommen Fahrzeit, Verschleiss und die Stunden, die heute in die Planung fliessen.

Der Treibstoff wiegt 2026 schwerer als früher. Am 1. Januar kostete Diesel noch 1,78 Franken pro Liter. Auf den Nationalstrassen stieg die Zahl der Staustunden 2025 um rund 20 Prozent auf 68 040, meldet das Bundesamt für Strassen. Die Schwerverkehrsabgabe LSVA betrifft nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen; emissionsfreie Lieferwagen bis 4,25 Tonnen bleiben auch nach der Reform vom 2. Oktober 2026 befreit, berichtet electrive.net.

Was das GPS darf, und wo es aufhört

Ohne Positionsdaten keine Tourenplanung. Das Schweizer Recht erlaubt sie, mit klaren Grenzen.

Erlaubt ist laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten «die Aufzeichnung der Fahrten von Firmenfahrzeugen zum Zweck der wirtschaftlichen Optimierung», «beschränkt auf die Routenplanung und unter der Bedingung, dass die Fahrerin oder der Fahrer darüber informiert werden».

Verboten sind nach Art. 26 ArGV 3 «Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz überwachen sollen». Das Bundesgericht hat das für GPS in Firmenfahrzeugen konkretisiert (BGE 130 II 425): Unzulässig ist ein System, das «ausschliesslich oder hauptsächlich darauf abzielt, das Verhalten von Angestellten zu überwachen», fasst der EDÖB zusammen.

Pflicht ist, nur Daten zu bearbeiten, die für das Arbeitsverhältnis nötig sind (Art. 328b OR), und sie zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie nicht mehr gebraucht werden (Art. 6 DSG). Der EDÖB empfiehlt ein Reglement, das Funktionsweise, Art und Zeitpunkt der Überwachung beschreibt. Eine Einwilligung der Mitarbeitenden ist im Arbeitsverhältnis «zurückhaltend zu verstehen».

Drei Symbole: Eine Kartennadel am Ende einer Route steht für erlaubt, Fahrten für die Routenplanung aufzeichnen, wenn die Fahrer informiert sind. Ein durchgestrichenes Auge steht für verboten, Systeme, die das Verhalten überwachen sollen. Ein Dokument steht für Pflicht: nur nötige Daten, Reglement, Löschfristen
Grafik: Leitgrad. Quellen: EDÖB, Art. 26 ArGV 3, Art. 328b OR, Art. 6 DSG

Für die Arbeitszeit gilt beim typischen Handwerkerbus bis 3,5 Tonnen in der Regel das Arbeitsgesetz. Die Chauffeurverordnung ARV 1 gilt für Sachentransporte über 3,5 Tonnen, im grenzüberschreitenden Verkehr schon über 2,5 Tonnen, mit Ausnahmen. Wer darunter fällt, muss die Lenkzeiten in der Planung hinterlegen: höchstens 9 Stunden pro Tag, zweimal pro Woche 10, und nach 4,5 Stunden 45 Minuten Pause.

Wo die Grenzen liegen

  • Unabhängige Schweizer Messungen zum Nutzen fehlen. Alle Einsparzahlen oben stammen von Anbietern oder aus einer Abschlussarbeit.
  • Marktzahlen schwanken stark. Straits Research schätzt den Weltmarkt 2025 auf 8,29 Mrd. Dollar, IMARC auf 12,3 Mrd. Dollar.
  • Die Software plant nur so gut wie die Daten: Adressen, Auftragsdauer und Zeitfenster müssen stimmen.
  • Die rechtliche Einordnung ersetzt keine Beratung. Ob für ein Fahrzeug die ARV 1 oder das Arbeitsgesetz gilt, hängt von Gewicht, Einsatz und den Ausnahmen in Art. 4 ARV 1 ab.
  • Stand dieser Übersicht: 23. Oktober 2026. Dieselpreis vom 9. Oktober 2026.

Zum Mitnehmen: Checkliste vor der Einführung

  • Ausgangslage vier Wochen lang messen: Kilometer, Aufträge pro Tag, Planungszeit pro Woche.
  • Offerten von mindestens zwei Anbietern einholen und Referenzen mit ähnlicher Flotte verlangen.
  • Herstellerzahlen als Hypothese behandeln und eine Testphase mit Vorher-Nachher-Vergleich vereinbaren.
  • Zweck der Ortung schriftlich festlegen, etwa Routenplanung und Disposition, und die Mitarbeitenden vorgängig informieren (EDÖB).
  • Reglement schreiben: Funktionsweise, Art und Zeitpunkt der Aufzeichnung, Löschfristen (EDÖB, Art. 6 DSG).
  • Keine Auswertungen einrichten, die das Verhalten einzelner Fahrer überwachen sollen (Art. 26 ArGV 3).
  • Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die Lenk- und Ruhezeiten der ARV 1 in der Planung hinterlegen.

Häufige Fragen

Was kostet Software für die Tourenplanung?

Die geprüften Anbieter veröffentlichen keine Preise, nötig ist eine Offerte. Als Massstab für den Nutzen: Bei fünf Servicebussen mit je 25 000 Kilometern im Jahr sparen 10 Prozent weniger Kilometer rund 2 700 Franken Diesel (Rechenbeispiel, Diesel 2,40 Franken).

Darf der Arbeitgeber Firmenfahrzeuge per GPS orten?

Ja, zum Beispiel für die Routenplanung, wenn die Fahrer vorher informiert sind und die Ortung verhältnismässig ist. Verboten sind Systeme, die das Verhalten der Mitarbeitenden überwachen sollen (Art. 26 ArGV 3).

Wie viel spart Tourenplanung?

Hersteller nennen für kleinere Flotten 7 bis 15 Prozent weniger Fahrleistung. Schweizer Fallstudien der Anbieter berichten von bis zu 25 Prozent weniger Kilometern. Unabhängige Messungen fehlen bisher.

Quellen

  1. Bundesamt für Statistik, Güterverkehr in der Schweiz 2023, November 2024 bfs.admin.ch
  2. Die Post und ETH Zürich, Routenoptimierung für die Zustellung, 14. Oktober 2025 post.ch
  3. PTV Logistics, Route Optimiser (Herstellerangabe) ptvlogistics.com
  4. Anbieter-Fallstudien: FRIPOO (12. Februar 2026), Swiss Eyewear, Pitec AG, Die Post FRIPOO · Swiss Eyewear · Pitec · Post
  5. Universität Freiburg, Masterarbeit Tourenoptimierung der Müllabfuhr in der Gemeinde Kerzers, 2018 unifr.ch
  6. TCS, Benzinpreise Schweiz (1. Januar und 9. Oktober 2026) tcs.ch
  7. Bundesamt für Strassen, Staustunden 2025, 30. Juni 2026 astra.admin.ch
  8. electrive.net, Schweiz: E-Lkw-Maut ab 2031, 6. Oktober 2026 electrive.net
  9. EDÖB, Technische Mittel zur Überwachung am Arbeitsplatz edoeb.admin.ch
  10. Fedlex: Art. 26 ArGV 3, Art. 328b OR, Art. 6 DSG, Chauffeurverordnung ARV 1 ArGV 3 · OR · DSG · ARV 1
  11. Straits Research und IMARC, Marktschätzungen Routenoptimierungs-Software straitsresearch.com · imarcgroup.com

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