Illustration: Leitgrad. Quellen: Kanton Luzern, Startupticker (12.10.2026). Stapelhöhen massstabsgetreu, 2027 vom Kantonsrat noch nicht bewilligt.
Luzern zahlt 110 Millionen für Forschung. Die Eintrittskarte ist ein Prüfbericht
Seit Oktober nimmt der Kanton Gesuche entgegen, Schluss ist am 31. Januar. Wer forscht, kann Geld oder eine Steuergutschrift bekommen. Für kleinere KMU entscheidet ein Dokument, das ihnen das Gesetz gar nicht abverlangt.

Illustration: Leitgrad. Quellen: Kanton Luzern, Startupticker (12.10.2026). Stapelhöhen massstabsgetreu, 2027 vom Kantonsrat noch nicht bewilligt.
Kurz gesagt: Seit dem 1. Oktober 2026 können Firmen im Kanton Luzern den Luzerner Innovationsbeitrag beantragen. Der Kanton übernimmt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Forschung und Entwicklung, als Auszahlung oder als Steuergutschrift. Für 2026 stehen 110 Mio. Franken bereit, für 2027 sind 158,6 Mio. beantragt. Die Gesuche für beide Jahre müssen bis am 31. Januar 2027 eingereicht sein, eine Verlängerung gibt es nicht. Verlangt wird unter anderem eine ordentlich geprüfte Jahresrechnung, die das Gesetz erst grösseren Firmen vorschreibt.
65,06 Prozent. So deutlich sagte das Luzerner Stimmvolk am 27. September Ja zur Weiterentwicklung der Standortförderung, mit 83’398 zu 44’789 Stimmen, meldete Keystone-SDA. Am Resultat hing auch eine Finanzhilfe von 8,5 Mio. Franken für das Stahlwerk Steeltec in Emmenbrücke mit rund 600 Arbeitsplätzen. «Die Bevölkerung hat heute ein starkes Zeichen für einen attraktiven Wirtschaftsstandort gesetzt», sagte Regierungsrat Fabian Peter, wie der Kanton mitteilte.
Vier Tage später galt das Gesetz. Seither nimmt der Kanton Gesuche entgegen, und das Prinzip ist ungewohnt: Luzern zahlt Firmen Geld dafür, dass sie forschen. Ein Wettbewerb um die schönsten Projekte ist es nicht. Wer die Bedingungen erfüllt, hat im Rahmen der verfügbaren Mittel grundsätzlich Anspruch. Reicht das Geld nicht für alle, kürzt der Kanton sämtliche Gesuche anteilig, schreibt die Standortförderung Luzern.
Für 2026 liegen 110 Mio. Franken im Budget. Für 2027 sind 158,6 Mio. vorgesehen, der Kantonsrat entscheidet Ende Oktober. Für 2028 und 2029 plant der Kanton je 140,4 Mio., berichtet Startupticker.
Die Mindeststeuer kehrt als Forschungsgeld zurück
Den Anstoss gab die OECD. Konzerne ab 750 Mio. Euro Umsatz zahlen seit 2024 auch in der Schweiz mindestens 15 Prozent Gewinnsteuer, über eine Ergänzungssteuer. Luzern lag mit rund 12,1 Prozent, je nach Gemeinde, darunter. 2024 hatten nur Zug und Nidwalden tiefere Sätze, hält die Vernehmlassungsbotschaft des Regierungsrats fest.
Rund 220 Unternehmen im Kanton unterliegen der Ergänzungssteuer. Ab 2026 erwartet Luzern dadurch netto rund 400 Mio. Franken mehr pro Jahr. Auf dem Spiel stehen nach Rechnung des Kantons über 1,1 Mrd. Franken Steuerertrag. «Ohne diese Reaktion sehen wir ein grosses Risiko, dass wir grosse Firmen verlieren können», sagte Fabian Peter 2025 zu zentralplus. Die Reaktion heisst Forschungsgeld, gebunden an Arbeit im Kanton.
Ein Chatbot zählt nicht als Forschung
Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und klinische Studien. Dazu Prozess- und Organisationsinnovation, aber nur mit selbst entwickelter Technologie. Marketing, Verkauf und Routinearbeit zählen nicht. Wer bloss Standardsoftware oder gängige KI-Werkzeuge einsetzt, erfüllt die Bedingungen in der Regel nicht, hält der Kanton fest.
Angerechnet werden Personalkosten, Abschreibungen auf Investitionen, Auftragsforschung und sonstige Aufwände. Lizenzgebühren, Zinsen und direkte Steuern nicht. Das Gesetz erlaubt einen Beitrag von höchstens 50 Prozent. Forschung, die eine Firma auswärts einkauft, zählt mit einem Satz von 10 Prozent, selbst geleistete Arbeit höher, so das Handbuch. Den Betrag ermittelt ein Berechnungsformular, das der Kanton zum Herunterladen anbietet. Wer im Netz auf 30 Prozent für Personal oder eine Frist Ende April stösst, liest den Stand der Vernehmlassung von 2025. Er gilt nicht mehr.
Gewinn ist keine Bedingung. Auch Startups können Geld bekommen, sofern sie unternehmerisch tätig sind. Ausgeschlossen ist das Doppelte: Wer den Innovationsbeitrag bezieht, kann nicht gleichzeitig den steuerlichen Abzug für Forschung und Entwicklung nutzen.

Der Haken steckt im Prüfbericht
Die meisten Bedingungen erfüllt eine forschende Luzerner Firma ohnehin. Eintrag im Handelsregister, eigene Räume, festes Personal, eine Übersicht zur Nachhaltigkeit von zwei bis drei Seiten. Die Hürde liegt in der Buchhaltung. Verlangt wird eine ordentlich geprüfte Jahresrechnung der einzelnen Gesellschaft.
Diese Prüfung schreibt das Obligationenrecht nur grösseren Firmen vor. Ordentlich revidieren muss, wer zwei Jahre in Folge zwei von drei Grössen überschreitet: 20 Mio. Franken Bilanzsumme, 40 Mio. Franken Umsatz, 250 Vollzeitstellen. Dazu kommen Publikumsgesellschaften und Konzerne. Alle anderen lassen ihre Rechnung eingeschränkt prüfen. Wer höchstens zehn Vollzeitstellen hat, darf mit Zustimmung aller Aktionäre ganz verzichten (Art. 727a OR).
Verschlossen ist die Tür für kleinere Firmen trotzdem nicht. Das Handbuch akzeptiert auch einen Prüfbericht nach den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung, also nach PS-CH 700 oder ISA-CH 700. Eine prüferische Durchsicht, der sogenannte Review nach PS 910, reicht nicht. Freiwillig ordentlich prüfen lassen darf sich jede Gesellschaft, wenn die Statuten es vorsehen oder die Generalversammlung es beschliesst, erklärt WEKA.
Ein Detail entscheidet über den Kalender. Das Beitragsjahr 2026 bemisst sich an der Rechnung 2024, das Jahr 2027 an der Rechnung 2025. Ob eine nachträgliche Prüfung eines abgeschlossenen Jahres genügt, beantwortet das Handbuch nicht. Was eine solche Prüfung kostet, hängt von Firma und Revisionsstelle ab. Eine öffentliche Vergleichszahl gibt es nicht.

Der Gewerbeverband sah die Lücke früh. In der Vernehmlassung forderte der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern 2025, kleine und mittlere Betriebe sollten «zumindest indirekt» teilhaben können, etwa über Projekte der Hochschule Luzern (KGL). Seine Delegierten unterstützten die Vorlage dann einstimmig. Die SP blieb skeptisch. Das Geld fliesse «primär an wenige grosse Konzerne», schrieb sie in ihrer Abstimmungszeitung. Zudem zweifelt sie an der Vereinbarkeit mit den OECD-Regeln, berichtete nau.ch.
Zug und Basel zahlen auch
Luzern ist nicht allein. Zug stellt von 2026 bis 2028 bis zu 150 Mio. Franken pro Jahr bereit und übernimmt bei Innovation 25 Prozent der Personalkosten, plus einen Infrastrukturzuschlag von 35 Prozent (Kanton Zug). Basel-Stadt äufnet zwei Fonds mit 150 bis 500 Mio. Franken pro Jahr, die Gesuchsfrist lief dort von April bis Ende Juni 2026 (Basel-Stadt). Schaffhausen beantragt, den Kreditrahmen für Innovation von 20 auf 50 Mio. Franken zu erhöhen (Kanton Schaffhausen).
Die Kantone werben nicht mehr nur mit tiefen Steuersätzen. Sie werben mit Geld für Labors, Entwicklerinnen und Prototypen. Für forschende KMU ist das eine gute Nachricht, sofern die Buchhaltung mithält.
Der 31. Januar 2027 ist übrigens ein Sonntag. Das Formular nimmt Gesuche auch dann an.
Zum Mitnehmen: Bedingungen und Schritte zum Gesuch
- Präsenz prüfen: Eintrag im Handelsregister des Kantons Luzern (Sitz oder Zweigniederlassung, massgeblich ist der Tag der Einreichung), eigene Räume und dauerhaft beschäftigtes Personal im Kanton.
- Revisionsstelle fragen: Liegt für 2024 und 2025 eine ordentliche Revision oder ein Prüfbericht nach PS-CH 700 oder ISA-CH 700 vor? Ein Review nach PS 910 genügt nicht.
- Forschung abgrenzen: Personal, Abschreibungen, Auftragsforschung und sonstige Aufwände für Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung erfassen. Marketing, Verkauf, Routine, Lizenzgebühren und Zinsen gehören nicht hinein.
- Instrument wählen: Innovationsbeitrag oder steuerlicher Abzug für Forschung und Entwicklung. Beides zusammen geht nicht.
- Unterlagen bereitlegen: Berechnungsformular (Excel), Nachweise der Tätigkeiten, geprüfter Einzelabschluss mit Bericht, Übersicht zur Nachhaltigkeit von 2 bis 3 Seiten oder Bericht nach Art. 964b OR, rechtsverbindlich unterzeichnete Bestätigung.
- Online einreichen: über das Formular des Kantons, je Beitragsjahr ein eigenes Gesuch, spätestens am 31. Januar 2027. Post und E-Mail zählen nicht.
- Auszahlung wählen: Geld, erstattungsfähige Steuergutschrift auf Staats- und Gemeindesteuern (Rest nach vier Jahren ausbezahlt) oder nicht erstattungsfähige Gutschrift. Fragen beantwortet die Dienststelle Raum und Wirtschaft unter innovationsbeitrag@lu.ch.
Häufige Fragen
Wer kann den Luzerner Innovationsbeitrag beantragen?
Firmen aller Branchen und Grössen mit Eintrag im Luzerner Handelsregister, eigenen Räumen und Personal im Kanton, einer ordentlich geprüften Jahresrechnung oder einem gleichwertigen Prüfbericht und einem Nachweis zur Nachhaltigkeit. Startups sind zugelassen, Gewinn ist keine Bedingung.
Wie viel zahlt der Kanton Luzern für Forschung und Entwicklung?
Höchstens 50 Prozent der förderfähigen Aufwände, für eingekaufte Auftragsforschung 10 Prozent. Für 2026 stehen 110 Mio. Franken bereit, für 2027 sind 158,6 Mio. beantragt. Übersteigen die Gesuche das Budget, werden alle anteilig gekürzt.
Bis wann muss das Gesuch eingereicht sein?
Für die Beitragsjahre 2026 und 2027 bis am 31. Januar 2027, ohne Verlängerung. Ab 2028 gilt jeweils die Frist vom 1. Oktober bis 31. Januar.
Quellen
- Kanton Luzern, Medienmitteilung zur Abstimmung vom 27. September 2026 news.lu.ch
- Keystone-SDA via Swissinfo, Ergebnisse aus dem Kanton Luzern, 27. September 2026 swissinfo.ch
- Standortförderung Luzern, Luzerner Innovationsbeitrag und Anleitung zum Gesuch, Stand Oktober 2026 standortfoerderung.lu.ch · Gesuch einreichen
- Kanton Luzern, Handbuch Luzerner Innovationsbeitrag, Stand 1. Oktober 2026 standortfoerderung.lu.ch
- Startupticker, Luzerner Innovationsbeitrag: 110 Millionen für die erste Runde, 12. Oktober 2026 startupticker.ch
- Regierungsrat des Kantons Luzern, Vernehmlassungsbotschaft Weiterentwicklung Standortförderung, 2025 lu.ch
- zentralplus, Millionenpaket: So will Luzern Konzerne anlocken, 10. März 2025 zentralplus.ch
- Obligationenrecht, Art. 727 und 727a; WEKA, Revisionspflicht: ordentliche oder eingeschränkte Revision fedlex.admin.ch · weka.ch
- KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern, Vernehmlassung 10. Juni 2025 und Medienmitteilung 27. September 2026 Vernehmlassung · kgl.ch
- SP Kanton Luzern, Abstimmungszeitung, September 2026; nau.ch, SP zweifelt an Zulässigkeit des Innovationsbeitrags, 24. August 2026 sp-ps.ch · nau.ch
- Kanton Zug, 12. Dezember 2025; Kanton Basel-Stadt, Basler Standortpaket; Kanton Schaffhausen, Bericht und Antrag 25-41, 2. September 2025 zg.ch · bs.ch · sh.ch
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