Glasfasern beim Spleissen.Foto: Asurnipal / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (Lizenz)

Briefing · 4 min ·

Swisscom gewinnt gegen die Weko. Für 170 000 Glasfaseranschlüsse ist die Frage offen

Das Bundesverwaltungsgericht kippt die Weko-Busse von 18,4 Millionen gegen Swisscom. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Worum es im Streit um die Bauweise geht und warum er über die Anbieterwahl von KMU entscheidet.

Glasfasern beim Spleissen

Glasfasern beim Spleissen.Foto: Asurnipal / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (Lizenz)

Kurz gesagt: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Busse der Wettbewerbskommission gegen Swisscom von 18,4 Millionen Franken aufgehoben. Swisscom sei im Glasfaserstreit nicht marktbeherrschend. Das Urteil (B-3186/2024) ist nicht rechtskräftig, die Weko prüft den Weiterzug ans Bundesgericht. Ende Juni waren noch 170 000 Glasfaseranschlüsse wegen des Streits blockiert. Neue Anschlüsse baut Swisscom vorerst weiter so, dass andere Anbieter eine eigene Faser mieten können. Für KMU entscheidet genau das über die Wahl des Anbieters.

Unter der Strasse liegt ein Streit, den kaum jemand sieht und jede Firma spürt. Es geht um die Frage, ob jedes Gebäude seine eigene Glasfaser bis zur Zentrale bekommt oder ob sich mehrere Gebäude eine teilen. Sechs Jahre lang haben Swisscom und die Weko darüber gestritten. Jetzt hat Swisscom eine Runde gewonnen.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Verfügung der Weko vom Dezember 2023 und die Busse von 18,4 Millionen Franken auf, berichtet cash.ch. Swisscom sei auf dem Markt, den die Weko abgegrenzt habe, nicht marktbeherrschend. Wo Swisscom noch nicht gebaut hat, kann sie die Leitungen nicht anbieten. Wo sie mit geteilten Fasern gebaut hat, gibt es den Markt für durchgehende Leitungen gar nicht mehr. Gefällt hat das Gericht das Urteil am 21. September, publiziert am 13. Oktober.

Init7-Chef Fredy Künzler, der die Sache 2020 bei der Weko ins Rollen gebracht hatte, spricht laut dem Fachportal Inside IT von einem «schwarzen Tag für den Wettbewerb». Die Weko will das Urteil prüfen und dann über den Weiterzug entscheiden.

Grafik: Bei Punkt-zu-Punkt hat jedes Gebäude eine eigene Faser bis zur Zentrale, bei Punkt-zu-Multipunkt teilen sich Gebäude eine Faser
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, cash.ch. Grafik: Leitgrad

Worum ging es im Glasfaserstreit?

Um die Bauweise. Anfang 2020 stellte Swisscom auf Punkt-zu-Multipunkt um: Eine Faser führt aus der Zentrale hinaus und wird unterwegs auf mehrere Gebäude verteilt. Das ist billiger. Andere Anbieter können dann aber keine eigene Faser mehr mieten, sie können nur das Signal von Swisscom weiterverkaufen. Die Weko ordnete Ende 2020 vorsorglich an, wieder Punkt-zu-Punkt zu bauen. Das Bundesverwaltungsgericht (2021) und das Bundesgericht (2022) bestätigten diese Massnahme.

Die Folge: Zeitweise waren rund eine halbe Million Anschlüsse gebaut, aber nicht nutzbar. Ende Juni 2026 waren es noch 170 000. Ob Swisscom sie umbaut, ist offen. Neue Anschlüsse baut Swisscom vorerst weiter Punkt-zu-Punkt, schreibt cash.ch. Neue Zahlen kommen mit dem Neunmonatsergebnis am 5. November. Wie Swisscom und ihre Konkurrenten auch im Mobilfunk um Frequenzen ringen, steht in unserem Beitrag zur Versteigerung 2027.

Wie weit ist die Schweiz mit Glasfaser?

Weiter, als man denkt, aber nicht vorne. Swisscom erschloss bis Ende 2025 rund 57 Prozent der Haushalte und Geschäfte mit Glasfaser bis ins Gebäude, bis 2030 sollen es 75 bis 80 Prozent sein. Zählt man alle Anbieter zusammen, haben laut dem FTTH Council Europe 72 Prozent der Haushalte Zugang, im EU-Schnitt sind es 79 Prozent (PCtipp).

Was heisst das für KMU?

Es geht um die Auswahl. Hat das Gebäude eine eigene Faser, kann eine Firma bei jedem Anbieter abschliessen, der sie mietet, etwa bei Init7 oder bei regionalen Werken. Manche bieten zum Beispiel symmetrische Bandbreiten oder feste IP-Adressen, die für Firmen wichtig sind. Bei einer geteilten Faser bleibt nur das Angebot auf dem Netz von Swisscom. Solange Swisscom Punkt-zu-Punkt baut, ändert sich nichts. Entscheidet das Bundesgericht anders als die Weko, könnte sich das wieder ändern. Wie verwundbar die Infrastruktur dahinter ist, zeigt der Wechsel des Internet-Hauptschlüssels.

Was sich an der Infrastruktur von Firmenwebsites ebenfalls bald ändert, beschreibt unser Beitrag zu den kürzeren Website-Zertifikaten.

Zum Mitnehmen: So prüfen Sie Ihren Anschluss

  • Glasfaserdose suchen. Die Nummer auf der Steckdose (OTO-ID) zeigt, ob das Gebäude erschlossen ist.
  • Bei mehreren Anbietern anfragen und fragen, ob sie eine eigene Faser mieten oder das Swisscom-Signal weiterverkaufen.
  • Für Firmen mit eigener IT: feste IP-Adresse, symmetrische Bandbreite und Störungsdienst im Vertrag vergleichen, nicht nur den Preis.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Punkt-zu-Punkt und Punkt-zu-Multipunkt?

Bei Punkt-zu-Punkt hat jedes Gebäude eine eigene Faser bis zur Zentrale. Bei Punkt-zu-Multipunkt teilen sich mehrere Gebäude eine Faser, die unterwegs aufgeteilt wird.

Ist das Urteil rechtskräftig?

Nein. Die Weko kann es ans Bundesgericht weiterziehen und prüft das.

Wie viele Glasfaseranschlüsse sind blockiert?

Ende Juni 2026 waren es laut Swisscom noch 170 000, zeitweise rund eine halbe Million.

Quellen

  1. cash.ch (AWP), 13. und 14. Oktober 2026 cash.ch · cash.ch · cash.ch
  2. Bundesverwaltungsgericht, Urteil B-3186/2024 vom 21. September 2026
  3. Inside IT, 14. Oktober 2026
  4. Swisscom, Netzausbau Glasfaser; PCtipp, 25. März 2026 swisscom.ch · pctipp.ch

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