Illustration: Leitgrad. Quellen: ESTV, Tarifkategorien (Stand 22. September 2026) und Tätigkeitsbericht 2024; BAKOM, Erläuternder Bericht, Juni 2026.

Briefing · 6 min ·

63 000 Firmen zahlen ab 2027 nichts mehr für Radio und TV

Am 1. Januar steigt die Schwelle von 500 000 auf 1,2 Millionen Franken Umsatz. Ein Jahr später soll ein Tarif mit 60 Stufen folgen, bei dem fast alle weniger bezahlen. Wer mitreden will, hat noch bis Dienstag Zeit.

Illustration: Ladentisch mit einem alten Röhrenradio, an der Wand zwei Rechnungen für Radio und TV aus dem Jahr 2026, Stufe 1 mit 160 Franken und Stufe 2 mit 235 Franken, beide Beträge rot durchgestrichen, darunter ein roter Stempel «Ab 2027: 0 Fr.»

Illustration: Leitgrad. Quellen: ESTV, Tarifkategorien (Stand 22. September 2026) und Tätigkeitsbericht 2024; BAKOM, Erläuternder Bericht, Juni 2026.

Kurz gesagt: Ab dem 1. Januar 2027 zahlen Unternehmen die Abgabe für Radio und TV erst ab einem Gesamtumsatz von 1,2 Millionen Franken statt ab 500 000 Franken. Rund 63 000 Firmen fallen damit aus der Pflicht, nur noch etwa jedes fünfte mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen zahlt statt jedes dritte. Ab 2028 will der Bundesrat zudem 60 statt 18 Stufen einführen, progressiv statt degressiv: 97,5 Prozent der dann rund 87 000 Pflichtigen zahlen weniger als heute, Firmen ab rund 111 Millionen Franken Umsatz mehr. Die Vernehmlassung dazu läuft bis Dienstag, 27. Oktober 2026, mitreden darf jede Person und jede Organisation. Erhoben wird die Unternehmensabgabe von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV, nicht von der Serafe.

2280 Franken. So viel sollte ein KMU aus dem Kanton Bern für Radio und Fernsehen bezahlen. Mit seinem Umsatz lag es in der dritten von damals sechs Stufen, irgendwo zwischen rund 5 und knapp 20 Millionen Franken. Es wehrte sich bis vor das Bundesverwaltungsgericht.

Das Gericht fand im Dezember 2019 einen Fehler im System. «Die umsatzschwächsten Unternehmen dieser Tarifstufe bezahlen somit verhältnismässig mehr als die Umsatzstärkeren», hielt es in seiner Medienmitteilung fest. Weniger zahlen musste das KMU trotzdem nicht. Der Bundesrat sollte den Mangel «zeitnah» beheben.

Seit 2021 gelten 18 Stufen. Auch sie hielten nicht. Auf die Beschwerde eines Unternehmens, dessen Name nicht bekannt ist, erklärte das Bundesverwaltungsgericht 2023 auch diese Struktur für verfassungswidrig. Am 27. November 2024 bestätigte das Bundesgericht: Der degressive Tarif verstösst gegen den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung in Art. 127 der Bundesverfassung. Er bleibt anwendbar, bis der Bundesrat die Verordnung ändert.

Jetzt ändert er sie. In zwei Schritten.

Am 1. Januar verschwinden zwei Stufen

Der erste Schritt ist beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 zahlt nur noch, wer mindestens 1,2 Millionen Franken Umsatz erzielt. Damit fallen die beiden untersten Stufen weg, 16 bleiben, schreibt die ESTV. Der Bundesrat hatte die höhere Schwelle als Gegenprojekt zur SRG-Initiative «200 Franken sind genug!» beschlossen. Das Stimmvolk verwarf die Initiative am 8. März 2026 mit 61,9 Prozent Nein, zeigt die VOX-Analyse.

Rund 63 000 Unternehmen sind dadurch zusätzlich befreit, rechnet das BAKOM im erläuternden Bericht. Die Zahl passt zur Statistik der ESTV: 2024 standen 31 969 Firmen in Stufe 1 und 31 331 in Stufe 2, zusammen 63 300 von 147 935 Abgabepflichtigen (Tätigkeitsbericht 2024). Sie zahlten 160 oder 235 Franken im Jahr.

«Damit bezahlt künftig noch rund jedes fünfte mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen eine Abgabe anstatt jedes dritte», schreibt der Bundesrat. Mehr als 80 Prozent der MWST-pflichtigen Firmen zahlen dann nichts.

Zwei Reihen mit je 15 Ladenfronten für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen. Heute sind 5 von 15 schwarz, sie zahlen die Abgabe. Ab 2027 sind nur noch 3 schwarz, 2 sind rot markiert als neu befreit, rund 63 000 Firmen. Mehr als 80 Prozent zahlen dann nichts.
Grafik: Leitgrad. Quellen: Bundesrat/BAKOM, Medienmitteilung vom 19. Juni 2026; BAKOM, Erläuternder Bericht

Massgeblich ist der Umsatz des Vorjahres, und zwar der Gesamtumsatz ohne Mehrwertsteuer, Exporte, Leistungen im Ausland und ausgenommene Umsätze eingeschlossen, so die ESTV. Wer 2026 unter 1,2 Millionen Franken bleibt, erhält für 2027 also keine Rechnung mehr. Für Haushalte ändert die Schwelle nichts: Sie zahlen weiter an die Serafe, auch Inhaber von Einzelfirmen, hält die ESTV fest.

Ab 2028 dreht die Kurve

Der zweite Schritt ist erst ein Entwurf. Ab dem 1. Januar 2028 sollen 60 statt 18 Umsatzstufen gelten, und sie sollen progressiv statt degressiv verlaufen. Heute zahlt eine Firma mit 1,2 Millionen Franken Umsatz 325 Franken, eine mit 1 Milliarde 49 925 Franken. Das ist rund 150-mal mehr Abgabe bei über 800-mal mehr Umsatz, eigene Rechnung. Künftig steigt die Abgabe schneller als der Umsatz.

Das Modell haben BAKOM und ESTV gemeinsam erarbeitet. Die Tabelle steht im Anhang des Vorentwurfs: Die erste Stufe reicht von 1 200 000 bis 1 343 999 Franken Umsatz und kostet 100 Franken. Die letzte beginnt bei 952 007 000 Franken und kostet 135 502 Franken. Was das für einzelne Betriebe heisst, zeigt der Vergleich:

Umsatz pro Jahr Heute (2026) 2027 Ab 2028 (Vorentwurf)
Mindestumsatz 500 000 Fr. 1,2 Mio. Fr. 1,2 Mio. Fr.
Anzahl Stufen 18 16 60
Verlauf degressiv degressiv progressiv
600 000 Fr. 160 Fr. 0 Fr. 0 Fr.
900 000 Fr. 235 Fr. 0 Fr. 0 Fr.
1,25 Mio. Fr. 325 Fr. 325 Fr. 100 Fr.
3,5 Mio. Fr. 645 Fr. 645 Fr. 307 Fr.
34 Mio. Fr. 6 925 Fr. 6 925 Fr. 3 587 Fr.
1 Mrd. Fr. 49 925 Fr. 49 925 Fr. 135 502 Fr.

Eigene Rechnung von Leitgrad. Grundlage sind der heutige Tarif laut ESTV, der Wegfall der zwei untersten Stufen 2027 und Anhang 4 des Vorentwurfs. Die Werte ab 2028 sind erst gültig, wenn der Bundesrat nach der Vernehmlassung entscheidet.

Wer mehr zahlt, damit die anderen weniger zahlen

Der Ertrag soll gleich bleiben: rund 180 Millionen Franken im Jahr, etwa 13 Prozent dessen, was die Abgabe für Radio und Fernsehen insgesamt einbringt (BAKOM). 2024 nahm die ESTV 178 220 532 Franken ein. Wenn kleinere Firmen wegfallen und fast alle übrigen weniger zahlen, verschiebt sich die Last nach oben.

Ab 2028 sind laut dem erläuternden Bericht noch rund 87 000 Unternehmen abgabepflichtig. Etwa 2,5 Prozent davon zahlen mehr, 97,5 Prozent weniger als heute. Die Grenze liegt bei 110 886 000 Franken Umsatz. Darüber steigt die Rechnung, an der Spitze von 49 925 auf 135 502 Franken. Bei 1 Milliarde Franken Umsatz entspricht das rund 0,014 Prozent, eigene Rechnung. Ein Gewerbebetrieb mit 3,5 Millionen Franken Umsatz spart dagegen 338 Franken im Jahr.

Mitreden ist bis Dienstag möglich

Eine Vernehmlassung ist kein Verfahren nur für Insider. «Jede Person und jede Organisation kann sich an einem Vernehmlassungsverfahren beteiligen und eine Stellungnahme einreichen», heisst es in Art. 4 des Vernehmlassungsgesetzes. Das gilt für Verbände ebenso wie für eine einzelne Firma. Für diese Vorlage endet die Frist am 27. Oktober 2026. Erläuternder Bericht und Vorentwurf stehen auf der Vernehmlassungsseite des BAKOM, die auf den Eintrag bei Fedlex verweist.

Danach entscheidet der Bundesrat. Bis dahin gilt der alte Tarif weiter, wie es das Bundesgericht zugelassen hat. Für die meisten KMU kommt die Entlastung in zwei Raten: 2027 entfällt die kleinste Rechnung ganz. 2028 werden fast alle übrigen kleiner.

Zum Mitnehmen: Was ein KMU jetzt prüfen kann

  1. Umsatz bestimmen. Massgeblich ist der Gesamtumsatz ohne MWST des Vorjahres, inklusive Exporte, Leistungen im Ausland und ausgenommene Umsätze. Für das Jahr 2027 zählt also der Umsatz 2026.
  2. Stufe ablesen. Unter 1,2 Mio. Franken: ab 2027 keine Abgabe. Darüber gilt 2027 der heutige Tarif ab 325 Franken, ab 2028 voraussichtlich der neue Tarif ab 100 Franken (Tabelle oben).
  3. Absender prüfen. Die Rechnung kommt automatisch und jährlich von der ESTV, nicht von der Serafe. Offizielle E-Mail-Adressen der ESTV enden laut ESTV auf admin.ch oder einer Subdomain davon.
  4. Gruppe nachrechnen. Ab 30 Unternehmen unter einheitlicher Leitung ist eine Unternehmensabgabegruppe möglich, die Umsätze werden addiert. Der Antrag muss bis spätestens 15 Tage nach Beginn des Kalenderjahres bei der ESTV sein, verspätete wirken erst im Folgejahr (ESTV).
  5. Stellung nehmen. Bis Dienstag, 27. Oktober 2026, direkt als Firma oder über den Branchenverband. Die Unterlagen stehen auf der Vernehmlassungsseite des BAKOM.

Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz zahlt ein Unternehmen die Abgabe für Radio und TV?

Bis Ende 2026 ab 500 000 Franken Gesamtumsatz, ab dem 1. Januar 2027 ab 1,2 Millionen Franken. Pflichtig sind nur Unternehmen, die im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen stehen. Massgeblich ist der Umsatz des Vorjahres.

Wer verschickt die Rechnung für die Unternehmensabgabe?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, automatisch einmal pro Jahr. Die Serafe ist nur für die Haushalte zuständig.

Was ändert sich 2028 bei der Unternehmensabgabe?

Geplant sind 60 statt 18 Stufen mit progressivem Verlauf. Die unterste Stufe kostet 100 Franken, die oberste 135 502 Franken. 97,5 Prozent der Pflichtigen zahlen weniger, Unternehmen ab rund 111 Millionen Franken Umsatz mehr. Der Bundesrat entscheidet nach der Vernehmlassung, die bis 27. Oktober 2026 läuft.

Quellen

  1. Bundesrat/BAKOM, «Angepasste Unternehmensabgabe für Radio und TV: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung», 19. Juni 2026 bakom.admin.ch
  2. BAKOM, Teilrevision RTVV, Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens, 2026 PDF
  3. BAKOM, Vorentwurf Änderung RTVV, Anhang 4 (Tarifkategorien ab 2028) PDF
  4. BAKOM, Vernehmlassungen, Anhörungen und Konsultationen, abgerufen 19. Oktober 2026 bakom.admin.ch
  5. ESTV, Tarifkategorien Unternehmensabgabe Radio/TV (Stand 22. September 2026), Unternehmensabgabe Radio/TV und Unternehmensabgabegruppen, abgerufen 19. Oktober 2026 Tarif · Übersicht · Gruppen
  6. ESTV, Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen, Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung 2024, April 2025 PDF
  7. Bundesgericht, Urteile 9C_19/2024 und 9C_20/2024 vom 27. November 2024, Medienmitteilung vom 20. Dezember 2024 bger.ch
  8. Bundesverwaltungsgericht, Urteil A-1378/2019 vom 5. Dezember 2019, Medienmitteilung vom 13. Dezember 2019 bvger.ch
  9. gfs.bern, VOX-Analyse zur Abstimmung vom 8. März 2026, Zusammenfassung PDF
  10. Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren (VlG), SR 172.061, Art. 4 fedlex.admin.ch

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