Was die ETH-Studie über den Gewinn in der eigenen AG sagt, und was nicht
Rund 45 Prozent Abgaben für fast alle, knapp 30 ganz oben. Was die neue Verteilungsstudie misst und warum sie über KMU-Inhaber nichts sagen kann.

Seit Freitag kursiert ein Satz, der sich gut teilen lässt: Die Reichsten zahlen in der Schweiz am wenigsten Steuern. Er stammt aus einer Studie von vier Ökonominnen und Ökonomen der ETH Zürich. Der Satz ist nicht falsch. Aber er gilt für eine Gruppe, die in die Zürcher Tonhalle passt. Und sein Kern betrifft eine Frage, die jeden Unternehmer mit eigener AG angeht: Wem gehört der Gewinn, der in der Firma bleibt?
Das Wichtigste in Kürze
Die Studie von Enea Baselgia, Remo Gurtner, Julian Koller und Isabel Z. Martínez ist am 8. September als Arbeitspapier erschienen und noch nicht begutachtet. Sie rechnet Gewinne, die in Unternehmen einbehalten werden, den Eigentümern als Einkommen zu. Dadurch steigt der Einkommensanteil des reichsten Prozents von rund 10 auf rund 15 Prozent. Die gesamte Abgabenlast, Sozialabgaben, Mehrwertsteuer und Krankenkassenprämien eingeschlossen, liegt über fast alle Einkommensgruppen bei rund 45 Prozent. Erst ganz oben sinkt sie: beim reichsten Hundertstelprozent auf knapp unter 30 Prozent, bei Pauschalbesteuerten unter 20 Prozent. Über KMU-Inhaber macht die Studie keine Aussage. Sie kann sie in den Daten gar nicht erkennen.
45 Prozent für fast alle. Knapp 30 ganz oben.
Gesamte Abgabenlast in Prozent des Einkommens vor Steuern, Durchschnitt der Jahre 2003 bis 2022.

Was die Studie misst
Steuerstatistiken zeigen, was auf der Steuererklärung steht. Die ETH-Gruppe wollte wissen, was tatsächlich verdient wird. Sie folgt dafür einer Methode, die Thomas Piketty, Emmanuel Saez und Gabriel Zucman für die USA entwickelt haben: Das gesamte Volkseinkommen wird auf die Haushalte verteilt, auch jene Teile, die nie auf einem Lohnausweis erscheinen. Grundlage sind Steuerdaten, vor allem aus dem Kanton Bern, hochgerechnet auf die Schweiz, dazu Befragungen und die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
Der grösste dieser unsichtbaren Teile sind einbehaltene Gewinne. Eine AG, die zehn Millionen verdient und nichts ausschüttet, erhöht das Vermögen ihrer Aktionäre, aber nicht deren steuerbares Einkommen. Enea Baselgia sagte dazu gegenüber SRF: «Weil sie nicht ausbezahlt werden, erscheinen sie aber nicht in den Steuerdaten und so sehen gewisse Leute ärmer aus, als sie es effektiv sind.»
Rechnet man diese Gewinne und die nur teilweise besteuerten Dividenden ein, erhält das reichste Prozent nicht rund 10, sondern rund 15 Prozent aller Einkommen. Das ist ein Plus von 50 Prozent beim Anteil. Nicht die Hälfte ihres Einkommens, wie gelegentlich zu lesen war.
Wo die Kurve abknickt
Die Studie zählt alles, was ein Haushalt abgibt. Lohnabgaben, Mehrwertsteuer, Krankenkassenprämien abzüglich Verbilligung, Einkommens- und Vermögenssteuer, dazu die Gewinnsteuer, soweit sie den Eigentümern einer Firma zuzurechnen ist. Das Ergebnis ist eine erstaunlich flache Linie. Rund 45 Prozent des Einkommens gehen weg, bei der Verkäuferin wie beim Oberarzt.
Isabel Martínez fasste das im «Beobachter» so zusammen: «Alle Schichten müssen rund 45 Prozent ihres Vorsteuereinkommens abgeben. Nur das reichste Prozent zahlt weniger.» Genau genommen beginnt der Knick innerhalb dieses Prozents. Deutlich wird er erst beim reichsten Hundertstelprozent. Nach einer Berechnung von watson sind das rund 900 Personen. Dort liegt die Last im Schnitt knapp unter 30 Prozent. Wer nach Aufwand pauschal besteuert wird, zahlt unter 20 Prozent.
Dass die Linie unten nicht tiefer liegt, hat einen einfachen Grund. Krankenkassenprämien und Mehrwertsteuer richten sich nicht nach dem Einkommen. Bei der unteren Hälfte fressen die Prämien fast 10 Prozent des Einkommens, beim reichsten Zehntel weniger als 1 Prozent. Ben Jann von der Universität Bern, der an der Studie nicht beteiligt war, sagte SRF: «Da bezahlen alle gleich viel. Hier ist schlicht keine Progression vorgesehen.»
Was das für den Gewinn in der eigenen AG heisst
Hier liegt der Punkt, der in der Debatte verrutscht. Ein Gewinn, der in der Firma bleibt, ist nicht steuerfrei. Er trägt die Gewinnsteuer, je nach Kanton heute ungefähr zwischen 12 und 21 Prozent. Laut Studie sank der durchschnittliche gesetzliche Satz zwischen 2003 und 2022 von 22,9 auf 16,2 Prozent. Wird der Gewinn später ausgeschüttet, folgt die Einkommenssteuer auf die Dividende. Bei einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent besteuert der Bund 70 Prozent davon, die Kantone mindestens 50 Prozent. Das soll die Doppelbelastung von Firma und Eigentümer mildern.
Die Studie behandelt den einbehaltenen Gewinn trotzdem als Einkommen des Eigentümers, und zwar in dem Jahr, in dem er entsteht. Das ist in der Wissenschaft üblich, aber umstritten. Der Einwand liegt auf der Hand: Das Geld steht dem Inhaber nicht zur Verfügung. Es steckt in Maschinen, Lagern und Reserven für schlechte Jahre. Viele Inhaber würden sagen, es gehöre der Firma, nicht ihnen.
Und dann die Frage, die für ein KMU am meisten interessiert: Betrifft der Befund den Schreiner mit eigener AG? Die Studie beantwortet sie nicht. Die Autoren halten selbst fest, dass die Steuerdaten Unternehmer, die ihre Firma selber führen, nicht von anderen Aktionären unterscheiden. Die einbehaltenen Gewinne fallen fast ausschliesslich beim reichsten Prozent an. Ob darin ein Handwerksbetrieb steckt oder eine Beteiligung an einem Weltkonzern, sagen die Zahlen nicht.
Ein Jahr sagt wenig
Die Durchschnittswerte glätten stark. 2005, dem regressivsten Jahr der Reihe, zahlte die Gruppe zwischen dem 90. und dem 99. Perzentil 39 Prozent, das reichste Hundertstelprozent 16 Prozent. 2020 waren es 49 und 46 Prozent, fast gleich viel. Die Schwankungen gehen laut den Autoren beinahe vollständig auf die Gewinnsteuer zurück. Sie werten ihre Resultate als Untergrenze. Die tatsächliche Last an der Spitze dürfte eher noch tiefer liegen, nicht höher.
Politisch landet die Studie in einem abgeernteten Feld. Die Initiative der Jungsozialisten für eine Steuer auf sehr grosse Erbschaften scheiterte am 30. November 2025 mit 78,3 Prozent Nein, ohne einen einzigen Kanton. Weder die Studie noch ihre Autoren stellen einen Bezug dazu her. Was sie liefert, ist nüchterner: eine Zahl, die bisher fehlte. Ob man daraus eine Reform ableitet, ist eine andere Frage. Die Studie stellt sie nicht.
Methode
Die Grafik zeigt die gesamte Abgabenlast in Prozent des Einkommens vor Steuern, gemittelt über 2003 bis 2022, mit den Werten, die im Text der Studie stehen: rund 45 Prozent über den Grossteil der Verteilung, «just below 30%» für das reichste Hundertstelprozent, «below 20%» für Pauschalbesteuerte in dieser Gruppe. Die Balken für die beiden obersten Gruppen sind deshalb als Obergrenze zu lesen. Die Werte für die Stufen zwischen dem 99. Perzentil und der Spitze stehen nur in einer Grafik der Studie; wir haben sie nicht abgelesen.
Was im Themenradar anders stand: Der Anteil des reichsten Prozents beträgt laut Studie rund 15 Prozent, nicht 17. Die Spanne von 15 bis 17 Prozent bezieht sich in der Studie auf die untere Hälfte der Bevölkerung. Die Studie hat vier Autorinnen und Autoren, nicht zwei. Eine Aussage über KMU-Inhaber enthält sie nicht, und die Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen nennt sie nicht als Erklärung. Die Bandbreite der Gewinnsteuersätze und die Regeln der Teilbesteuerung stammen nicht aus der Studie, sondern aus dem geltenden Recht. Von Wirtschaftsverbänden haben wir bis zum Erscheinen keine Stellungnahme zur Studie gefunden.
Quellen
- Baselgia, Gurtner, Koller, Martínez, «Income, Wealth, and Redistribution in a Tax Haven: Distributional National Accounts for Switzerland», CESifo Working Paper Nr. 12977, 8. September 2026 ifo.de
- SRF, «Studie zeigt: Die Reichsten zahlen relativ am wenigsten Steuern», 18. September 2026 srf.ch
- Beobachter, «Neue Daten zeigen: Die Schweiz ist ungleicher als angenommen», 18. September 2026 beobachter.ch
- watson, Bericht zur Steuerlast der höchsten Einkommen, 18. September 2026 watson.ch
- SRF und ch.ch zum Abstimmungsergebnis vom 30. November 2025 srf.ch · ch.ch
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