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Token-Aktien: Zug schrieb das Gesetz, das Produkt kommt aus Jersey

Robinhood und Coinbase versprechen Stimmrechte für ihre Aktien-Token. Der grösste Schweizer Anbieter bietet beides nicht und nutzt das Schweizer Recht für Blockchain-Wertpapiere gar nicht erst.

Die Schweiz hat im Februar 2021 ein Gesetz in Kraft gesetzt, das Aktien auf der Blockchain erlaubt. Es heisst Registerwertrecht und gilt international als eines der saubersten Regelwerke seiner Art. Fünf Jahre später ist der grösste Schweizer Anbieter tokenisierter Aktien in Zug ansässig, sein Produkt aber eine Schuldverschreibung aus Jersey mit einem Prospekt aus Liechtenstein. Das Schweizer Gesetz kommt darin nicht vor.

Das Wichtigste in Kürze

Nach scharfer Kritik von AMC-Chef Adam Aron hat Robinhood am 14. September angekündigt, seinen Aktien-Token künftig Stimmrechte und einen Rücktausch in echte Aktien zu geben; Coinbase kündigte am selben Tag Stimmrechte an. Beides sind Absichtserklärungen ohne Datum. Die grösste Schweizer Plattform, xStocks von der Zuger Backed Finance AG, bietet beides bis heute nicht an: Ihre Token sind ausdrücklich ohne Stimmrecht und ohne Eigentum am Basiswert. Backed wurde am 2. Dezember 2025 von Kraken übernommen, der Preis ist nicht offengelegt. Die Schweiz hat seit 2021 ein eigenes Recht für Blockchain-Wertpapiere. Bewilligt ist bis heute genau ein DLT-Handelssystem, und das hat mit xStocks nichts zu tun.

Blockchain-Aktien. 92 Prozent des Handels laufen klassisch.

Kumuliertes Handelsvolumen der xStocks-Token nach Angaben von Kraken, rund 25 Milliarden Dollar. On-Chain nachweisbar sind davon rund zwei Milliarden.

Leitgrad-Grafik: Hundert Kacheln für rund 25 Milliarden Dollar Handelsvolumen. 92 rote Kacheln stehen für Orderbuch-Handel auf zentralen Börsen, acht helle für on-chain nachweisbares Volumen.
Auswertung von CMC Research, publiziert bei bitcoinnews.ch; kumuliertes Volumen nach Angaben von Kraken. Eine Kachel entspricht rund 250 Millionen Dollar.

Wie der Streit begann

Am 3. September warf Adam Aron, Chef der Kinokette AMC, Robinhood vor, AMC-Aktien ohne Zustimmung tokenisiert zu haben. Wörtlich: «We have no connection to this at all, and do not condone it in any way.» Er nannte die Praxis «contemptible» und kündigte an, Wertpapieranwälte einzuschalten. Einen Tag später forderte er Robinhood auf, den Handel zu stoppen.

Der Vorwurf traf einen wunden Punkt. Robinhoods «Stock Tokens» sind keine Aktien, sondern synthetische Schuldinstrumente einer Tochtergesellschaft auf Jersey. Wer sie hält, hat die Preisentwicklung, aber kein Eigentum, keine Stimme, keinen Anspruch auf die Dividende im eigentlichen Sinn. Am Montag reagierte Robinhood-Chef Vlad Tenev auf X: «In-kind redemption and voting are coming for Robinhood Stock Tokens.» Krypto-Chef Johan Kerbrat präzisierte, man arbeite «aktiv» daran. Ein Datum nannte niemand.

Coinbase-Chef Brian Armstrong kündigte am selben Tag Stimmrechte an, «coming soon». Einen Rücktausch bietet Coinbase bereits, allerdings nur für verifizierte Halter nach Compliance-Prüfung und gegen Gebühr. Rechtlich ist auch das kein Aktieneigentum, sondern ein anteiliger wirtschaftlicher Anspruch über eine Offshore-Zweckgesellschaft.

Der Zuger Marktführer bietet beides nicht

Die Backed Finance AG wurde am 31. Mai 2021 ins Handelsregister eingetragen, Sitz Baarerstrasse 14 in Zug, gegründet von Adam Levi, Roberto Klein und Yehonatan Goldman. Ihr Produkt xStocks startete 2025 und erreichte laut Kraken innerhalb von sechs Monaten über 10 Milliarden Dollar kombiniertes Handelsvolumen. Am 2. Dezember 2025 gab Kraken die Übernahme bekannt, zu einem nicht offengelegten Preis, kurz nach einer eigenen Finanzierungsrunde über 800 Millionen Dollar mit Citadel Securities.

Was ein xStocks-Token rechtlich ist, steht im Risikohinweis von Kraken unmissverständlich: Halter «do not have ownership in any of the underlying stock», ohne «voting rights, or distribution entitlements, or legal claims to the underlying stocks». Dividenden werden nicht ausgeschüttet, sondern über ein Rebasing in zusätzliche Token umgerechnet. Emittentin ist die Backed Assets (JE) Limited auf Jersey. Der Basisprospekt ist von der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht genehmigt und über den EWR passportierbar.

Anders gesagt: Tokenisierer und Verwahrung sitzen in der Schweiz, das Wertpapier selbst und seine Zulassung nicht. Mitgründer Levi hat gegenüber «Decrypt» erklärt, warum man die Schweiz wählte: nicht wegen der Registerwertrechte, sondern um eine Whitelist zu vermeiden: «Think about a stablecoin being permissioned. No one would use that.» Registerwertrechte verlangen ein Register mit nachweisbarer Verfügungsmacht. Genau das wollte man nicht.

Was das Schweizer Gesetz eigentlich kann

Das DLT-Gesetz trat in zwei Schritten in Kraft. Am 1. Februar 2021 der zivil- und wertpapierrechtliche Teil mit den Registerwertrechten nach Artikel 973d ff. des Obligationenrechts: Rechte, die in einem Wertrechteregister eingetragen sind und nur über dieses Register übertragen werden können, wirtschaftlich mit derselben Funktion und demselben Schutz wie ein Wertpapier. Am 1. August 2021 folgte der aufsichtsrechtliche Teil mit der Bewilligungskategorie DLT-Handelssystem nach Artikel 73a ff. des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes und dem Aussonderungsschutz kryptobasierter Vermögenswerte im Konkurs.

Bewilligt ist bis heute ein einziges DLT-Handelssystem: die BX Digital AG in Zürich, seit dem 18. März 2025. Die SIX Digital Exchange, oft in einem Atemzug genannt, ist etwas anderes. Sie erhielt 2021 Bewilligungen als Börse und als Zentralverwahrer, also auf der klassischen Schiene.

Warum Europa nicht mitspielt

Die gängige Erklärung lautet, die europäische Kryptoregulierung MiCA sei zu streng. Das Gegenteil trifft zu: MiCA schliesst Finanzinstrumente ausdrücklich aus. Ein Token, der eine Aktie abbildet, fällt damit nicht ins leichtere Kryptoregime, sondern unter MiFID II: volle Wertpapierregulierung, Prospektpflicht, und vor allem Handelsplatzbindung. Der Handel gehört auf einen regulierten Markt, ein MTF oder ein OTF, betrieben von einem zugelassenen Betreiber. Eine erlaubnisfreie dezentrale Börse ist nichts davon. Dazu kommt die CSDR, die Abwicklung über einen Zentralverwahrer verlangt.

Die einzige Ausnahme ist das DLT-Pilotregime, und es ist gedeckelt: derzeit bei 6 Milliarden Euro, die EU-Kommission schlägt 100 Milliarden vor. Am 8. September warnten die Association for the Development of Digital Assets und 27 europäische Partner, auch 100 Milliarden reichten nicht, weil sich die Schwelle an der Marktkapitalisierung bemesse und nicht am Handelsvolumen. Unionsweit haben genau drei Infrastrukturen eine DLT-Zulassung: 21X in Frankfurt, 360X und der tschechische Zentralverwahrer.

Wie gross der Boom wirklich ist

Die kursierende Zahl lautet 15,9 Milliarden Dollar in 90 Tagen. Sie stammt von CryptoBriefing vom 6. September und misst ausschliesslich das Handelsvolumen an dezentralen Börsen, nicht das Gesamtvolumen, nicht das verwaltete Vermögen, nicht den Handel an zentralen Plattformen. Die Quelle selbst schränkt ein, dass ein Grossteil davon von Market Makern und Arbitrageuren stammt und nicht von Endanlegern.

Ein zweiter Vorbehalt kommt aus derselben Ecke: Von den rund 25 Milliarden Dollar, die Kraken für xStocks kumuliert meldet, sind nach einer Auswertung von CMC Research über 90 Prozent klassisches Orderbuch-Matching auf Kraken und Bybit. On-Chain verifizierbar sind rund 2 Milliarden. Der Boom findet also zu einem erheblichen Teil auf zentralen Börsen statt, nur mit Blockchain-Etikett.

Auch der Titel «grösste Plattform» hält nicht unbesehen. Nach Marktkapitalisierung lag xStocks im August 2026 mit 600 Millionen Dollar hinter Ondo Global Markets (957 Millionen) und Binance (622 Millionen) auf Rang drei. Nach kumuliertem Handelsvolumen ist xStocks plausibel vorn, das ist aber eine Selbstangabe.

Was daraus folgt

Für Schweizer Unternehmen, die über tokenisierte Beteiligungen nachdenken, ist der interessante Befund nicht der Boom, sondern die Wahl von Backed Finance. Ein Schweizer Anbieter mit Schweizer Recht vor der Tür hat sich für Jersey und Liechtenstein entschieden, weil das Schweizer Instrument ein Register verlangt, und ein Register bedeutet, zu wissen, wer die Papiere hält. Das ist kein Konstruktionsfehler des Gesetzes. Es ist der Unterschied zwischen einem Wertpapier und einem frei zirkulierenden Token, und er lässt sich nicht wegregulieren.

Wer eine Beteiligung tokenisieren will und weiss, wer sie halten soll (Mitarbeitende, Genossenschafter, ein geschlossener Investorenkreis), findet in den Registerwertrechten ein funktionierendes und bewährtes Instrument. Wer einen anonym handelbaren Anspruch auf eine Aktie schaffen will, findet es nicht, und das ist so gewollt.

Methode

Der Sitz von Backed Finance ist Zug, nicht Zürich (Handelsregister, UID CHE-410.125.970). Die Kraken-Übernahme wurde am 2. Dezember 2025 angekündigt, nicht 2026. Die Zahl von 15,9 Milliarden Dollar bezeichnet ausschliesslich Handelsvolumen an dezentralen Börsen über 90 Tage. Ein belegbarer europäischer Volumenanteil liegt nicht vor: Die Formulierung «im Promillebereich» stammt vom Fachjournalisten Christian Mäder und ist eine Einschätzung, keine Messung. On-chain lässt sich die Herkunft der Anleger nicht sauber zuordnen. Die FINMA-Liste der bewilligten DLT-Handelssysteme, die dieser Recherche zugrunde liegt, trägt den Stand 16. Mai 2025; eine seither erteilte zweite Bewilligung wäre uns nicht bekannt.

Quellen

  1. CoinDesk zur Ankündigung von Robinhood, 14. September 2026, sowie zur Kritik von Adam Aron, 3. und 4. September 2026 coindesk.com · coindesk.com · coindesk.com
  2. Kraken, Rechts- und Risikohinweise zu xStocks; xStocks Product & Legal Overview kraken.com · docs.xstocks.fi
  3. Kraken-Blog und Businesswire zur Übernahme von Backed Finance, 2. Dezember 2025 blog.kraken.com · businesswire.com
  4. Handelsregister Kanton Zug zur Backed Finance AG, UID CHE-410.125.970, Eintrag vom 31. Mai 2021 moneyhouse.ch
  5. Decrypt, Interview mit Adam Levi zur Standortwahl decrypt.co
  6. PwC Schweiz zum gestaffelten Inkrafttreten des DLT-Gesetzes am 1. Februar und 1. August 2021 pwc.ch
  7. FINMA, Bewilligung für die BX Digital AG vom 18. März 2025 und Liste der bewilligten DLT-Handelssysteme finma.ch · finma.ch
  8. CryptoBriefing, 6. September 2026, zum DEX-Handelsvolumen; The Block, 17. August 2026, zu den Marktanteilen nach Marktkapitalisierung cryptobriefing.com · theblock.co
  9. bitcoinnews.ch zur On-Chain-Auswertung von CMC Research und zum europäischen Markt bitcoinnews.ch · bitcoinnews.ch
  10. PYMNTS und Cryptonomist zur Warnung von ADAN und 27 Partnern vom 8. September 2026 pymnts.com · en.cryptonomist.ch

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