Ein Optimus-Roboter als Ausstellungsstück in einem Tesla-Showroom, November 2025. Foto: Sikander / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Challenger · 5 min ·

Tesla-Arbeiter trainieren ihren Ersatz. Wem gehören die Bewegungen?

Tesla liess Fabrikarbeiter in Messanzügen arbeiten, um den Roboter Optimus zu trainieren. In Zürich sammelt mimic dieselben Daten mit einem Handschuh. Was das Schweizer Arbeitsrecht dazu sagt.

Humanoider Roboter Optimus von Tesla in einem Showroom

Ein Optimus-Roboter als Ausstellungsstück in einem Tesla-Showroom, November 2025. Foto: Sikander / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

In den Tesla-Werken in Texas und Kalifornien trugen Arbeiter Anzüge, die jede ihrer Bewegungen aufzeichneten. Mit diesen Daten sollte der humanoide Roboter Optimus lernen, ihre Handgriffe nachzumachen. Einige beschwerten sich. Sie wussten laut dem US-Branchendienst The Information, dass die Roboter dafür gebaut sind, sie irgendwann zu ersetzen.

Tesla hat reagiert, allerdings nicht mit einem Verzicht. Die Aufzeichnung übernehmen nun eigene Teams in sogenannten Training Hubs, berichtet Ars Technica am 25. September. Die Szene spielt in Amerika, die Frage dahinter ist in jeder Schweizer Werkhalle dieselbe: Wem gehört das Können, das in den Händen eines Mitarbeiters steckt?

Das Wichtigste in Kürze

Tesla baut laut The Information inzwischen einige hundert Optimus-Roboter pro Woche und will bis Ende 2026 über 1000 kommen. Die Hände und Unterarme bestehen aus mehr als 100 Kleinteilen und werden von Hand montiert. Für das Training zeichnete Tesla die Bewegungen von Fabrikarbeitern auf, nach Widerstand übernahmen spezialisierte Teams. In der Schweiz sammelt das Zürcher Startup mimic dieselbe Art Daten mit einem Handschuh. Das Arbeitsrecht verbietet Systeme, die das Verhalten von Angestellten überwachen. Wer Bewegungsdaten für Roboter sammelt, muss Zweck und Umfang vorher offenlegen.

Die Robotik hat ein Datenproblem. Sprachmodelle lernten aus dem ganzen Internet. Für Handgriffe gibt es kein solches Archiv, also muss man es erst aufnehmen. Tesla setzt dabei stark auf Nachahmung: Der Roboter sieht, wie ein Mensch eine Aufgabe löst, und lernt daraus. Für die Hardware stellte Tesla Personal aus dem eigenen Autowerk um. In Fremont endete im Mai 2026 die Produktion von Model S und Model X, Linienarbeiter und Ingenieure wechselten zu Optimus.

Die Maschine selbst ist noch weit vom Alleskönner entfernt. Neue Roboter müssen laut The Information sofort nachgebessert werden. Die Berührungssensoren der Hände waren so unzuverlässig, dass Tesla einen austauschbaren Sensorhandschuh entwickelte. Und nach Aussage einer Quelle muss Optimus heute für jede Aufgabe eigens programmiert werden, in sorgfältig kontrollierter Umgebung.

Der Arbeiter liefert die Bewegung. Der Roboter soll sie übernehmen.

Wie Bewegungsdaten aus der Werkhalle in einen Roboter gelangen, und welche Schweizer Regeln dabei gelten.

Schema: Ein Arbeiter mit Messpunkten am Körper, ein Pfeil mit der Beschriftung Bewegungsdaten führt zu einem humanoiden Roboter. Darunter drei Schweizer Regeln: Artikel 26 ArGV 3, Artikel 328b OR, Zweckbindung im Datenschutzgesetz.
Quellen: The Information via Ars Technica, 25.9.2026; EDÖB, Technische Mittel zur Überwachung am Arbeitsplatz.

Die Grafik zeigt, wo der Wert entsteht. Der Roboter bringt Motoren und Rechenleistung mit. Das Wissen, wie man ein Kabel einfädelt oder eine Schraube ansetzt, bringt der Mensch. Wer seine Bewegungen aufzeichnen lässt, gibt ein Stück dieses Wissens ab, und zwar dauerhaft.

Für einen Schweizer Arbeitgeber ist das kein theoretisches Problem. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte nennt auf seiner Übersicht zur Überwachung am Arbeitsplatz ausdrücklich KI, die Bewegungsmuster von Angestellten automatisch auswertet. Solche Mittel können je nach Verwendung gegen das Verbot der Verhaltensüberwachung verstossen. Entscheidend ist der Zweck. Ein System, das hauptsächlich das Verhalten kontrolliert, ist verboten. Eines, das aus anderen Gründen nötig ist, kann erlaubt sein, wenn es verhältnismässig ist und die Angestellten vorher informiert wurden.

Dazu kommt Artikel 328b des Obligationenrechts. Der Arbeitgeber darf Daten über Angestellte nur bearbeiten, soweit sie deren Eignung betreffen oder für den Arbeitsvertrag nötig sind. Und nach dem Datenschutzgesetz dürfen Daten nur für den Zweck verwendet werden, der beim Erheben angekündigt wurde. Wer Bewegungen zur Qualitätskontrolle aufzeichnet, kann sie nicht nachträglich einem Roboter verfüttern.

Zürich baut den Handschuh dazu

Die Schweiz ist in diesem Rennen kein Zuschauer. Das Zürcher ETH-Spin-off mimic holte im November 2025 eine Seed-Finanzierung von 16 Millionen Dollar. Die Firma sammelt Bewegungsdaten von Fachkräften in Fabriken. Im Juli stellte sie eine eigene Roboterhand mit 15 angetriebenen Freiheitsgraden vor und dazu ein Gerät, das Menschen wie einen Handschuh tragen. «Das Ziel ist, Roboterdaten zu sammeln, ohne den Roboter zu brauchen», sagte Produktchef Stephan-Daniel Gravert dem AI Insider.

Ebenfalls in Zürich sitzt Flexion. Das Startup baut die Steuerung für humanoide Roboter und holte im November 2025 50 Millionen Dollar, unter anderem vom Nvidia-Fonds NVentures. Warum Zürich vor allem bei den Händen stark ist, zeigt unser Text China baut Humanoide in Serie, Zürich baut ihre Hände. Wie gross der Datenvorsprung amerikanischer Firmen ist, steht in unserer Analyse zu Figure und dem Helix-Index. Aus welchem Labor die Zürcher Robotik kommt, zeigt der Beitrag über die ETH-Spin-offs.

Was ein Inhaber jetzt klären sollte

Noch baut kaum eine Schweizer Fabrik humanoide Roboter ein. Wenn die Anbieter kommen, werden sie nach Daten fragen, für ein Pilotprojekt oder als Teil des Kaufvertrags. Dann entscheidet sich, wem die Aufzeichnungen gehören. Ein Eigentum an Daten im engeren Sinn kennt das Schweizer Recht nicht, es regelt, wer sie wofür bearbeiten darf. Umso wichtiger ist, was im Vertrag mit dem Roboteranbieter steht.

Tesla hat die Aufgabe am Ende Spezialisten übergeben, die dafür bezahlt werden. Das ist die ehrlichere Lösung, und sie hat einen Preis. Für Schweizer Firmen, die ihre besten Leute halten wollen, ist sie ein brauchbares Vorbild: Wer sein Können an eine Maschine weitergibt, sollte dafür bezahlt werden und es wissen.

Methode

Die Angaben zu Tesla stammen aus einer Recherche von The Information vom 25. September 2026, die hinter einer Bezahlschranke steht. Wir zitieren sie nach der Zusammenfassung von Ars Technica. Tesla hat sich dazu nicht geäussert. Die rechtliche Einordnung folgt der Darstellung des EDÖB und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Quellen

  1. Ars Technica, «Tesla workers balk at training Optimus humanoid robots as replacements», 25. September 2026, nach The Information arstechnica.com
  2. EDÖB, Technische Mittel zur Überwachung am Arbeitsplatz edoeb.admin.ch
  3. Startupticker zu mimic, 3. November 2025, und zu Flexion, 21. November 2025 startupticker.ch · startupticker.ch
  4. AI Insider, «mimic robotics Taking Full-Stack Approach with Robotic Hands», 18. Juli 2026 theaiinsider.tech

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